Bundesrats-Entscheidungen

Private Treffen mit bis zu 50 Personen? Das könnte der Bundesrat heute entscheiden

26.05.2021, 07:16 Uhr
· Online seit 26.05.2021, 05:31 Uhr
Die nächsten Öffnungsschritte stehen an: Der Bundesrat entscheidet heute definitiv, welche Lockerungen Ende Monat in Kraft treten. Die Kantone sind dazu in einer Vernehmlassung angehört worden. Hier fassen wir das Wichtigste nochmals zusammen.
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Welche Lockerungen könnte der Bundesrat am Mittwoch beschliessen?

Der Bundesrat stützt seine heutigen Entscheide auf das Drei-Phasen-Modell, das seine Strategie für die kommenden Monate festlegt. Demnach soll Ende Monat, wenn alle impfbereiten Risikopersonen geimpft sind, von der Schutzphase in die Stabilisierungsphase gewechselt werden können. Diese Phase erlaubt die folgenden Öffnungsschritte:

Gastro: Restaurants sollen auch die Innenbereiche wieder öffnen können. Dabei sind aber maximal vier Personen pro Tisch erlaubt. Gemäss Blick-Informationen könnte die Maskenpflicht an den Tischen den Gästen erspart bleiben. Am Tisch soll man die Maske ablegen können.

Events: Bei öffentlichen Veranstaltungen mit Publikum soll neu eine Grenze von 100 statt 50 Personen, draussen eine von 300 statt 100 Personen gelten. Das gilt auch für Publikum beim Amateursport. Zuvor soll es aber Pilotversuche geben. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Vereinsanlässen oder Führungen soll es auch Lockerungen geben und draussen wie drinnen wieder mit bis zu 50 Personen möglich sein.

Private Treffen: Glaubt man Medienberichten, könnten heute noch weitreichendere Lockerungen beschlossen werden als ursprünglich geplant. Demnach möchte Alain Berset, dass sich bei privaten Treffen im Innern neu bis zu 30 Personen treffen dürfen (bisher 10), draussen sogar bis zu 50 Personen (bisher 15).

Weiter plant Bundesrat Berset offenbar, die Obergrenze für Menschenansammlungen ganz zu kippen. Bisher gilt eine Limite von 15 Personen. Ob sich der Gesamtbundesrat dem Gesundheitsminister anschliesst, wird sich heute im Verlauf des Tages zeigen.

Sport: Neu soll für Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen eine Gruppengrösse von 50 statt 30 Personen gelten. Die Vorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.

Wellness: Auch Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen sollen wieder öffnen dürfen. Pro 15 Quadratmeter ist eine Person erlaubt.

Homeoffice: Die Homeoffice-Pflicht soll für all jene Betriebe gelockert werden, die ihre Belegschaft regelmässig testen. Es ist auch möglich, dass die Homeoffice-Pflicht in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt wird. Dies war gemäss Blick der grösste Streitpunkt.

Unterricht: Die Beschränkung im Präsenzunterricht von maximal 50 Personen soll aufgehoben werden.

Quarantäne: Neben Genesenen sollen auch Geimpfte von der Kontakt- wie auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden.

Ab wann gelten die geplanten Lockerungen?

Wenn es die epidemiologische Lag erlaubt, sollen sie am Montag, 31. Mai, in Kraft treten.

Welche Massnahmen sollen bestehen bleiben?

Bei privaten Treffen schlägt der Bundesrat noch keine Lockerungsschritte vor. Es soll bei maximal 10 Personen in Innenräumen und 15 Gästen im Aussenbereich bleiben. Ausserdem gilt weiterhin eine ausgedehnte Maskenpflicht.

Sind die Zentralschweizer Kantone mit den geplanten Lockerungen einverstanden?

Jein. Grundsätzlich sind sie mit den Öffnungen einverstanden, sie hätten aber gerne mehr und schnellere Lockerungen.

Was bemängeln die Zentralschweizer Kantone?

Öffentlich geäussert haben sich der Kanton Luzern und der Kanton Schwyz. Die Luzerner Kantonsregierung bemängelt, dass die Regelungen für Veranstaltungen nicht praktikabel seien. Sie spricht sich für baldige Lockerungen im privaten Bereich aus. Die aktuelle Lage und der Impffortschritt würden dies erlauben. Weiter fordert die Luzerner Kantonsregierung, dass die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht nicht an wöchentliche Corona-Tests geknüpft werden soll.

Die Schwyzer Kantonsregierung spricht sich dafür aus, dass nicht nur Thermalbäder geöffnet werden sollen, sondern auch die Erlebnis- und Freizeitbäder. Auch erachtet sie die Kapazitätsbeschränkungen in Einkaufsläden als nicht mehr notwendig.

Haben die Kantone Einfluss auf den Entscheid des Bundesrates?

Wie weit die Kritik und Vorschläge der Kantone berücksichtigt werden, ist noch offen.

veröffentlicht: 26. Mai 2021 05:31
aktualisiert: 26. Mai 2021 07:16
Quelle: FM1Today

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