Burka-Verbot

Rechte Allianz will der Burka-Initiative zum Durchbruch verhelfen

· Online seit 14.01.2021, 13:35 Uhr
«Ja zu Freiheit, Gleichberechtigung und Terrorabwehr» - eine vom Egerkinger Komitee angeführte Allianz von Parteilosen sowie SVP-, FDP-, JSVP- und EDU-Mitgliedern hat den Abstimmungskampf zur Burka-Initiative lanciert. Diese fordert ein Gesichtsverhüllungsverbot.
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Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot (Burka-Initiative)» war im September 2017 vom sogenannten Egerkinger Komitee eingereicht worden. Dieses hatte bereits die Anti-Minarett-Initiative lanciert und durchgebracht. Volk und Stände stimmen am 7. März über die Burka-Initiative ab.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative an der Urne abzulehnen. Bei den Schlussabstimmungen stimmten in der vergangenen Sommersession die SVP-Fraktion sowie mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Mitte- und der FDP-Fraktion für das Volksbegehren.

Dem Entscheid ging eine emotionale Debatte über Frauenrechte und Kleidervorschriften voraus. Obwohl die Volksinitiative ein grundsätzliches Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum in der ganzen Schweiz verlangt - also auch etwa für Hooligans an Fussballspielen -, drehte sich die Diskussion hauptsächlich um die Frauen in der Schweiz, die eine Burka oder einen Niqab tragen.

Gegen Vollverschleierung von Musliminnen

Auch die am Dienstag eröffnete Abstimmungskampagne der Initianten zielt in diese Richtung: Hinter dem Slogan «Extremismus stoppen!» ist eine dunkelhäutige Frau mit einem wütenden Gesichtsausdruck unter einem Niqab zu sehen. Die Befürworter des Volksbegehrens argumentieren, dass jegliche Form der Vollverschleierung eine Diskriminierung muslimischer Frauen darstelle.

In aufgeklärten europäischen Staaten wie der Schweiz gehöre es zu den zentralen, unveräusserlichen Grundwerten des Zusammenlebens, sein Gesicht zu zeigen, hält das Initiativkomitee fest. Kein freier Mensch verhülle sein Gesicht. Die Vollverschleierung sei wie das Minarett ein Symbol für einen extremen Islam, der in der Schweiz nichts zu suchen habe.

Beispiele Tessin und St. Gallen

Die neue Initiative verlangt, dass niemand sein Gesicht im öffentlichen Raum oder bei allgemein zugänglichen Dienstleistungen verhüllen darf. Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.

Die Kantone St. Gallen und Tessin haben in den vergangenen Jahren bereits ein Verhüllungsverbot eingeführt, andere wie etwa Glarus haben entsprechende Vorstösse abgelehnt.

Gegenvorschlag steht bereit

Für die Gegner der Initiative ist ein nationales Verbot der falsche Weg. Ein solches würde auch den liberalen Werten der Schweiz widersprechen.

Auch der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Durch die Initiative würden die kantonalen Kompetenzen unnötig eingeschränkt, argumentiert er. Die Regierung arbeitete aber einen indirekten Gegenvorschlag aus, der die Kompetenz über Verhüllungsverbote bei den Kantonen belässt. Allerdings sieht dieser vor, dass alle, die sich im öffentlichen Verkehr oder bei Behörden identifizieren müssen, die gesetzliche Pflicht haben, das Gesicht zu zeigen.

Den Gegenvorschlag hatten die Räte im vergangenen Frühling angenommen. Er tritt automatisch in Kraft, falls die Initiative abgelehnt wird. Mit dem Gegenvorschlag würde auch der Gleichstellung der Frauen Rechnung getragen. Dafür sollen etwa das Ausländer- und Integrationsgesetz und das Gleichstellungsgesetz entsprechend ergänzt werden.

veröffentlicht: 14. Januar 2021 13:35
aktualisiert: 14. Januar 2021 13:35
Quelle: sda

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