Erpressungsfall Berset

Rolle von Bundesanwaltschaft wird abgeklärt

23.11.2020, 14:39 Uhr
· Online seit 23.11.2020, 14:25 Uhr
Der am vergangenen Samstag von der «Weltwoche» publik gemachte Erpressungsversuch gegenüber Bundesrat Alain Berset zieht weitere Kreise. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat aufsichtsrechtliche Abklärungen eingeleitet.

Quelle: CH Media Video Unit

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Diese sollen das Verhalten der Bundesanwaltschaft in dieser Sache klären. Das berichtete die Westschweizer Zeitung «24heures» am Montag auf ihrem Newsportal. Die Antwort der AB-BA liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

«Die AB-BA hat von der Medienberichterstattung über den Strafbefehl wegen versuchter Erpressung von Bundesrat Alain Berset Kenntnis genommen», heisst es darin. Sie habe entschieden, Abklärungen einzuleiten. Der Ausgang sei offen. «Derzeit ist schwer abschätzbar, wie lange es dauern wird, bis die Ergebnisse vorliegen.»

Die Abklärungen werden auch von den Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) mit Spannung erwartet. Sie üben die Oberaufsicht über die Gerichte und die Bundesanwaltschaft aus.

Nach den Abklärungen der AB-BA werde die Subkommission entscheiden, ob weiterer Handlungsbedarf bestehe, teilte Nationalrätin Manuela Weichelt-Picard (Grüne/ZG), Präsidentin der Subkommission, auf Anfrage mit. Sie bestätigte damit weitere Informationen von «24heures».

Details bleiben unter Verschluss

Am vergangenen Samstag machte die «Weltwoche» publik, dass die Bundesanwaltschaft im September eine Frau wegen versuchter Erpressung gegen Bundesrat Alain Berset zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bekannt ist, dass die Frau vor einem Jahr Berset mit privaten Dokumenten zu erpressen versuchte. Der Bundesrat erstattete Strafanzeige. Die Täterin forderte Berset gemäss Strafbefehl zunächst «zur Bezahlung einer ausstehenden Schuld von 100'000 Franken» auf, nahm später wieder davon Abstand.

Nicht bekannt ist, worum es bei den Behauptungen ging und welche Dokumente dabei verschickt wurden. Im Strafbefehl ist von «gewichtigen Geheimhaltungsinteressen sowohl in persönlich-familiärer als auch in beruflicher Hinsicht» beider Beteiligten die Rede, weshalb der Strafbefehl anonymisiert und geschwärzt wurde.

Bersets Informationschef Peter Lauener erklärte am Samstag, dass der Erpressungsversuch «unwahre und ehrverletzende Behauptungen» über das Privatleben von Berset vor acht Jahren enthielt. Im Rahmen der Strafuntersuchung habe die Täterschaft ihre Aussagen zurückgezogen. Es gebe keine verfänglichen Fotos und auch sonst keine ihn belastenden Informationen, teilte Lauener mit. «Bundesrat Berset ist nicht erpressbar. Als Bundesrat ist er leider immer wieder Opfer von strafbaren Handlungen.»

Bundesanwaltschaft spricht von «üblicher Praxis»

Die fraglichen Daten wurden laut der Bundesanwaltschaft von den bei der Frau sichergestellten Datenträgern gelöscht, damit die Datenträger der beschuldigten Person zurückgegeben werden konnten. Die Daten seien jedoch nicht komplett gelöscht, sondern in den Verfahrensakten der Bundesanwaltschaft weiterhin vorhanden.

Die Bundesanwaltschaft hielt am Sonntag weiter fest, dass das Vorgehen und die öffentliche Auflage des betreffenden Strafbefehls der üblichen Praxis entspreche, wie sie bei sämtlichen Strafbefehlen zur Anwendung komme. Die Löschung der Daten der Täterschaft ist auch nach Angaben des Bundesamts für Polizei (Fedpol) als Vollzugsorgan der Bundesanwaltschaft gerechtfertigt. Die AB-BA klärt dies nun mit eigenen Mitteln ab.

veröffentlicht: 23. November 2020 14:25
aktualisiert: 23. November 2020 14:39
Quelle: CH Media (rwa/wan)

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