Ukraine

Russische Gelder in Höhe von 5,75 Milliarden Franken gesperrt

· Online seit 24.03.2022, 15:12 Uhr
Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat die Schweiz bisher Gelder und Vermögenswerte in Höhe von 5,75 Milliarden Franken gesperrt. Darin enthalten sind auch Liegenschaften in Tourismuskantonen.

Quelle: CH Media Video Unit / Melissa Schumacher

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Das sagte Erwin Bollinger, Leiter des Leistungsbereichs Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), am Donnerstag in Bern vor den Medien. Es handle sich um eine Momentaufnahme. Das Seco erhalte laufend weitere Meldungen.

Banken und Ämter müssen liefern

Die gesperrte Summe könne nicht gleichgesetzt werden mit der von verschiedenen Seiten genannten viel höheren Zahl von russischen Vermögenswerten in der Schweiz, sagte Bollinger. Denn nicht alle sanktionierten Personen hätten Gelder in der Schweiz, und nicht jede russische Person, die in der Schweiz Vermögenswerte besitze, stehe auf der Sanktionenliste.

Das Seco erwartet namentlich von den Banken, dass sie sich an die Schweizer Rechtsordnung hielten. Dazu gehöre die Meldepflicht über gesperrte Vermögenswerte.

Auch die kantonalen Ämter, etwa Steuerbehörden, sieht Bollinger in der Bringschuld bei der Suche nach sanktionierten Vermögenswerten. Bei der Hotline für kantonale Grundbuchämter gingen viele Fragen ein. Ob man einen Paradigmenwechsel anstreben und aktiv nach solchen Vermögen suchen solle, sei eine politische Frage, sagte Bollinger.

Keine Konfiszierung

Der Bund selber hat laut Lukas Regli, dem stellvertretenden Leiter Sanktionen im Seco, Zugriff auf Kunstgegenstände oder Edelmetalle in Zollfreilagern. Auch diese würden gesperrt, wenn sie Personen oder Institutionen aus Russland gehörten, die auf der Sanktionenliste stehen.

Generell werden Gelder und Vermögenswerte von Gelisteten zwar gesperrt, aber nicht konfisziert, wie Bollinger ausführte. Denn bei Sanktionen gehe es darum, die Verfügungsmöglichkeit einzuschränken. Das Eigentum verbleibe bei der sanktionierten Person. Die Rechtsgrundlage für eine Konfiszierung gebe es in der Schweiz nicht.

Zurzeit stehen in der Schweiz 874 Personen und 62 juristische Personen auf der Sanktionenliste. Über einzelne Betroffene gebe das Seco keine Auskunft, sagte Bollinger. Ebenso wenig machte er Aussagen zu Kantonen, in denen Liegenschaften gesperrt worden sind.

Rund 13'600 Geflüchtete registriert

Bis Donnerstag wurden in den Bundesasylzentren 13'601 Flüchtlinge aus der Ukraine registriert. Für Unterbringung der Geflüchteten braucht der Bund zusätzliche Plätze. Neben den vorhandenen etwa 9000 Betten seien weitere 2000 bis 3000 nötig, sagte David Keller, Leiter des Krisenstabs Asyl im Staatssekretariat für Migration (SEM).

Der Bund braucht diese Plätze für Menschen, die weder einem Kanton zugewiesen sind, noch nach der Ankunft in der Schweiz bei Verwandten oder Bekannten unterkommen. Kantone und Gemeinden hingegen verfügen zurzeit über genügend Plätze.

Von den eigens eingerichteten gut 7500 Plätzen für Geflüchtete aus der Ukraine seien am Mittwoch rund 5500 frei gewesen, sagte Gaby Szöllösy, Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Im Moment könnten Kantone und Gemeinden alle unterbringen, die ankämen. Es würden aber laufend neue Plätze gesucht und gefunden.

Was hingegen dem Bund und den Kantonen fehlt, ist Personal für die Betreuung der Menschen und für das Herrichten von Liegenschaften. Wie in der Pandemie die Armee aufzubieten, ist für Keller «Ultima Ratio». Zunächst wolle man auf eigenes Personal zurückgreifen. Explodierten die Zahlen, sei aber jede Reserve willkommen.

Nicht in die Rechnung von Bund und SODK einbezogen sind die Gastfamilien, die Geflüchtete aufnehmen wollen. Mittlerweile bieten gut 28'350 Gastfamilien knapp 70'000 Betten an. Innerhalb von zehn Tagen hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) 1300 Personen in 537 Gastfamilien platziert.

Diese Art der Platzierung sei nicht die schnellste Variante, den Geflüchteten ein Dach über dem Kopf zur Verfügung zu stellen, sagte SFH-Direktorin Miriam Behrens. Über die Kantone gehe das schneller. Zuerst gelte es, Strukturen aufzubauen und Prozesse zu klären.

Eine Vermittlung in einem Bundesasylzentrum benötige eine bis anderthalb Stunden Zeit, führte Behrens aus. Es müsse sichergestellt werden, dass Geflüchtete nicht in gefährliche Situationen kämen.

veröffentlicht: 24. März 2022 15:12
aktualisiert: 24. März 2022 15:12
Quelle: sda

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