SBB erlaubt Schliessung von Bahnhofsläden – Detailhändler müssen weiterhin sieben Tage offen bleiben
Wie SBB-Sprecher Reto Schärli am Montag auf Anfrage von CH Media bestätigt, hat die Bahn die Mindestöffnungszeiten aufgehoben. Anbieter aus den Bereichen Gastronomie, Take-Away, Non-Food und Dienstleistungen dürfen ihre Läden ab sofort nach eigenem Gutdünken öffnen oder ganz schliessen. «Die Gesundheit unserer Kunden, Partner und Mitarbeiter ist unser oberstes Gebot», sagt Schärli.
Die SBB sei sich bewusst, dass die Anweisungen des Bundes «einschneidende Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf» ihrer Mieter hätten. Mit der neuen Regel sollen sie in dieser Ausnahmesituation unterstützt werden, sagt Schärli.
Ausgenommen von der Lockerung sind Lebensmittelläden, Kioske und Apotheken. Sie müssen in den Bahnhöfen weiterhin von Montag bis Sonntag von 9 bis mindestens 18 Uhr geöffnet sein, um die Grundversorgung sicherzustellen. Kioske können ausnahmsweise am Samstag geschlossen bleiben, «da keine grösseren Reiseaktivitäten erwartet werden». Auch Convenience-Geschäfte, also etwa Migrolino- oder Avec-Läden, müssen die neuen Mindestöffnungszeiten einhalten.