Justiz

Schaffhauser Kettensägen-Angreifer kommt vor das Obergericht

26.05.2020, 09:17 Uhr
· Online seit 26.05.2020, 06:07 Uhr
Der 54-jährige Mann, der im Jahr 2017 in Schaffhausen mit einer Kettensäge die Mitarbeiter der CSS-Versicherung angegriffen hat, fordert heute Dienstag vor dem Obergericht ein milderes Urteil. Das Kantonsgericht hatte den Mann im vergangenen September zu einer stationären Massnahme verurteilt.

Quelle: Keystone-SDA

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Sein Verteidiger kündigte damals unmittelbar nach dem Urteil an, den Fall an das Schaffhauser Obergericht weiter zu ziehen. Er macht eine so genannte Putativnotwehr geltend. Das bedeutet, dass eine Person irrtümlicherweise wirklich glaubt, sie werde angegriffen. Der Beschuldigte habe geglaubt, die Versicherungsangestellten würden ihn umbringen wollen. Die Sache sei deshalb als Körperverletzung zu werten, sein Mandant zu entlassen.

In Freiheit käme er dadurch aber nicht automatisch: Ein Gericht könnte Sicherheitshaft verhängen und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) danach eine Fürsorgerische Unterbringung (FU) in einer Psychiatrie verfügen.

Zwei Männer wurden verletzt

Der Mann hatte am 24. Juli 2017 die Schaffhauser Büros der CSS-Versicherung mit einer laufenden Kettensäge gestürmt und gezielt Mitarbeiter angegriffen. Zwei Männer wurden durch die Säge verletzt, ein Paar, das sich gerade beraten liess, erlitt einen Schock.

Als die Polizei beim Tatort eintraf, hatte der Angreifer bereits das Weite gesucht und war zum Bahnhof geflüchtet. Er schaffte es, unerkannt bis nach Thalwil am Zürichsee zu fahren, wo er einen Tag später festgenommen wurde.

Kantonsgericht verurteilte Täter zu stationärer Massnahme

Das Kantonsgericht Schaffhausen verurteilte den 54-Jährigen im September 2019 zu einer stationären Massnahme nach Artikel 59, der sogenannten kleinen Verwahrung. Das heisst, dass der Angreifer eine Therapie erhält, um die Rückfallgefahr zu verringern.

In fünf Jahren wird sein Zustand überprüft und entschieden, ob die Massnahme verlängert wird oder nicht. Dass der Angreifer dann bereits freigelassen wird, ist aber so gut wie ausgeschlossen. Das Gericht folgte mit seinem damaligen Urteil in den meisten Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Beschuldigter in psychiatrischer Klinik

Der Beschuldigte ist aufgrund seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig. Er leidet unter einer schweren Form von paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie.

Die CSS ist in Schaffhausen heute nicht mehr in der Vorstadt ansässig. Sie gab die dortigen Büros aus Pietätsgründen auf und suchte sich einen neuen, unbelasteten Standort. Der Beschuldigte lebt seit März 2018 in der psychiatrischen Klinik in Rheinau ZH.

veröffentlicht: 26. Mai 2020 06:07
aktualisiert: 26. Mai 2020 09:17
Quelle: PilatusToday

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