Schlachtabfälle dürfen wieder zu Tiermehl verarbeitet werden
Quelle: Tele 1
Der Ständerat nahm die Vorstösse des Thurgauer SVP-Nationalrats Manuel Strupler sowie der Schaffhauser SP-Nationalrätin Martina Munz oppositionslos an. Der Nationalrat hatte den beiden Vorstössen bereits in der Wintersession stillschweigend zugestimmt.
Hintergrund ist, dass die EU ein entsprechendes Verbot aufgehoben hat. Die Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein von Schweinen in Geflügelfutter und umgekehrt von Geflügel in Schweinefutter ist in den EU-Staaten wieder erlaubt – vorausgesetzt, das Material stammt aus der Schlachtung gesunder Tiere.
Der Bundesrat war mit den Vorstössen einverstanden. Er muss nun die rechtlichen
Grundlagen für deren Umsetzung schaffen.
(red.)