Grundrechte

Schon sieben Grundrechte massiv eingeschränkt

30.03.2020, 10:19 Uhr
· Online seit 30.03.2020, 08:03 Uhr
Die Coronakrise hat massive Auswirkungen auf die persönliche Freiheit. Per Notrecht hat der Bundesrat bereits sieben Grundrechte eingeschränkt. Dazu sind auch die politischen Rechte stillgelegt.
Anzeige

Wie Recherchen von CH Media zeigen, hat der Bundesrat mit der ausserordentlichen Lage nach Epidemiengesetz gleich sieben Grundrechte eingeschränkt: das Recht auf persönliche Freiheit, Glaubensfreiheit, Anspruch auf Grundschulunterricht, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und Wirtschaftsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist dabei ganz stillgelegt.

Dies überrascht selbst den emeritierten Professor für Staatsrecht Georg Müller: «Mir war nicht bewusst, wie viele Grundrechte in welchem Masse eingeschränkt sind», sagt er gegenüber CH Media.

Neben den Grundrechten wurden auch die politischen Rechte auf Bundesebene quasi stillgelegt. Abstimmungen sind verschoben, Fristen sistiert und Unterschriftensammlungen verboten.

Der Netzaktivist Daniel Graf spricht von einem «Shutdown der Demokratie». Seine Online-Plattform «WeCollect» musste ebenfalls stillgelegt werden, da auch keine Unterschriftenlisten online zugänglich gemacht werden dürfen.

Trotzdem, Kritik am Notrechts-Regime bleiben weitgehend aus. Zu präsent sind die Bilder aus dem Norden Italiens, wo die Spitäler überlastet sind und sich die Särge in den Aufbewahrungshallen häufen. Die Menschen finden es richtig, dass der Bundesrat den Schutz der Gesundheit – Artikel 118 der Bundesverfassung – höher gewichtet als die unterschiedlichen Grundrechte.

Doch Zweifel schleichen sich ein. So schrieb NZZ-Chefredaktor Eric Guyer: «Die Pandemie wird das Verhältnis zwischen Freiheit und Kontrolle, privater Autonomie und ‹Big Government›, zwischen Individuum und Gemeinschaft neu definieren.»

Weitere Grundrechte sind bereits unter Druck: Die Medienfreiheit (Artikel 17) und der Schutz der Privatsphäre (Artikel 13).

Die Medien erhalten zwar im Moment viel Lob für ihre Berichterstattung, werden aber gleichzeitig «moralisch unter Druck gesetzt, freiwillig Zensur auszuüben», wie Nationalrat Fluri gegenüber CH Media feststellt. Krisenzeit ist offensichtlich nicht Kritikzeit.

Ausserdem bestätigte Alain Berset am Freitag gegenüber einem Journalisten, dass das Notrecht ziemlich viel erlauben würde. Sprich, eine Überwachung der Handys in Echtzeit ist nicht völlig ausgeschlossen.

Den ganzen Artikel findest Du hier.

veröffentlicht: 30. März 2020 08:03
aktualisiert: 30. März 2020 10:19
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch