Schutz des Wolfes soll gelockert werden
Schutz des Wolfes in der Schweiz wird gelockert
Die Regeln zum Schutz des Wolfes in der Schweiz sollen gelockert werden. Neu sollen Wölfe abgeschossen werden können, bevor sie Schaden anrichten. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einem entsprechenden Vorstoss zugestimmt. Der Entscheid fiel mit 151 zu 17 Stimmen.
Eigentlich ist der Wolf in der Schweiz geschützt. Ein Wolf darf nur abgeschossen werden, wenn er eine gewisse Anzahl Schafe reisst oder Menschen erheblich gefährdet. Für jeden Abschuss braucht es eine Bewilligung.
Nach dem Willen des Nationalrates sollen diese Bestimmungen nun aber gelockert werden. So soll ein Wolf schon abgeschossen werden können, wenn er die Scheu vor Menschen verliert und sich Dörfern nähert. Auch sollen Jäger Wölfe abschiessen können, wenn die Bestände stark wachsen. Der Schutz des Wolfes und die Interessen der Bergbevölkerung sollen künftig gleichwertig gewichtet werden.
Der Ball liegt nun beim Bundesrat. Dieser zeigte sich bei der Debatte im Nationalrat grundsätzlich einverstanden damit, das Jagdgesetz entsprechend anzupassen.
Der Wolf wurde in der Schweiz Ende des 19. Jahrhunderts ausgerottet. Vor etwa zehn Jahren kehrten die ersten Wölfe aus Italien in die Schweiz zurück. Mittlerweile leben hierzulande etwa 30 Wölfe, am Calandamassiv im Kanton Graubünden hat sich bereits ein erstes Rudel gebildet.