Selbstständige

Schwierige Situation für Selbständigerwerbende

· Online seit 30.03.2020, 09:04 Uhr
Seit einer Woche können Selbständigerwerbende die sogenannte Corona-Erwerbsersatzentschädigung anfordern. Jedoch haben viele Selbständige gar keinen Anspruch darauf.
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Allein in der letzten Woche haben sich bereits über 70'000 Selbständigerwerbende für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung angemeldet, wie das SRF berichtete

Das Problem dabei: Anrecht auf die Corona-Entschädigung haben nur jene Geschäfte, die aufgrund der Massnahmen des Bundesrates schliessen mussten. Das betrifft Restaurants, Bars, Blumenläden, Coiffeur-Salons usw. Nichts erhalten alle anderen Selbstständigen und Freelancer, deren Umsatz nun in Folge der Schliessungen auch wegfällt.

Verbände fordern Entschädigung für alle

Als Selbstständige können sie auch keine Kurzarbeit anmelden. Dies trifft zum Beispiel auf Gärtner zu, denen nun die Aufträge wegfallen, da die Kunden nicht mehr wollen, dass sie vorbeikommen. Damit fällt ausgerechnet im umsatzintensiven Frühling die Arbeit weg.

In der gleichen Lage wie selbständige Gärtner befinden sich auch Grafiker, Fotografen, Taxifahrer, Dolmetscher, Touristenführer oder viele «Scheinselbständige», die auf Abruf auf eigene Rechnung arbeiten, wie das SRF weiter berichtet. Deshalb fordern nun viele Berufsverbände, dass der Bundesrat die Corona-Erwerbsersatzentschädigung auch für diese Selbstständigen ausweitet. Ansonsten bleibt nur der Gang aufs Sozialamt.

veröffentlicht: 30. März 2020 09:04
aktualisiert: 30. März 2020 09:04
Quelle: PilatusToday

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