Schwule und lesbische Paare müssen weiter warten
In vielen europäischen Staaten dürfen lesbische und schwule Paare heiraten. Nicht so in der Schweiz. Heute Mittwoch wurde im Nationalrat die «Ehe für alle» diskutiert. Am Mittag sickerte laut dem Newsportal Nau.ch und Blick.ch allerdings durch, dass die Session vertagt wurde. Dies, weil Simonetta Sommaruga sich noch zu dem Thema äussern müsste, aber diesen Nachmittag verhindert ist.
... Und wir warten weiter auf die #Ehefueralle
— Tamara Funiciello (@Tamarafuniciell) June 3, 2020
Debatte verschoben, es wird versucht "in dieser Session" noch darüber abzustimmen...
Ungleiche Rechte
Nach geltendem Recht steht die Ehe in der Schweiz nur heterosexuellen Paaren offen. Gleichgeschlechtliche Paare haben die Möglichkeit, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Die eingetragene Partnerschaft ist aber nicht mit denselben Rechten und Pflichten verbunden. Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Einbürgerung, auch die gemeinschaftliche Adoption von Kindern ist nicht erlaubt.
Das soll sich nun ändern. Mit der Änderung des Eherechts wird die Ehefähigkeit unabhängig vom Geschlecht formuliert - rechtstechnisch eine kleine Änderung, aber mit grosser gesellschaftspolitischer Wirkung.
Umstrittene Samenspende
Zu reden geben wird der Zugang zur Samenspende für lesbische Ehepaare. Die vorberatende Rechtskommission hatte diese Möglichkeit in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt. Obwohl der Vorschlag mehrheitlich gut aufgenommen wurde, entschied sie sich zuletzt knapp dagegen. Die Mehrheit argumentierte, dass der Zugang zur Samenspende für miteinander verheiratete Frauen die gesamte Vorlage gefährden könnte.
Das war vor den Wahlen vom Oktober 2019. Der Entscheid im Plenum könnte anders ausfallen. SP, Grüne, Grünliberale und ein Teil der FDP befürworten die Samenspende für lesbische Paare. Sie beantragen, dass Ehefrau der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt automatisch als Elternteil gilt. Die Elternschaft ab Geburt würde lesbischen Paaren den Zugang zur Samenspende ermöglichen.
Heikle Anliegen vertagt
Auf Anpassungen bei der Hinterlassenenrente soll vorläufig verzichtet werden, um die Vorlage nicht zu gefährden. Auch die Leihmutterschaft steht nicht zur Diskussion. Diese wäre Voraussetzung dafür, dass auch schwule Paare Kinder bekommen könnten. Dafür sind die politischen Hürden ungleich grösser als für die Samenspende, die für heterosexuelle Ehepaare heute schon zulässig ist.
Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gäbe es keine neuen eingetragenen Partnerschaften. Paare, die bereits in eingetragener Partnerschaft leben, sollen das aber weiterhin tun dürfen. Für sie gelten andere Bestimmungen als für Eheleute. Sie sollen die Partnerschaft aber in eine Ehe umwandeln können.