Bundesfeier

So feiert die Schweiz seit 1891 den 1. August

· Online seit 19.05.2022, 14:28 Uhr
Das 1.-August-Abzeichen feiert dieses Jahr seinen 100. Geburtstag. Das Jubiläumsabzeichen ist halbtransparent in Rot und bringt das langjährige Engagement von Pro Patria für die Heimat Schweiz zum Ausdruck.
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Seit ihrer Gründung hat die Stiftung Pro Patria inflationsbereinigt rund eine halbe Milliarde Franken an Projekte in der Schweiz und an die fünfte Schweiz ausbezahlt, wie sie am Donnerstag mitteilte. Mit den Einnahmen aus dem Verkauf der Abzeichen unterstützt die Stiftung zukunftsgerichtete Projekte im kulturellen Bereich, die Begegnung und Austausch der Bevölkerung ermöglichen.

Die Stiftung Pro Patria setzt sich seit ihren Anfängen ein für eine Schweiz, die mit ihrer Vielfalt eine Heimat für alle schafft. In den ersten Jahrzehnten ihres Bestehens wurden mehrheitlich karitative Organisationen oder soziale Projekte unterstützt. Heutzutage fördert sie vorwiegend Projekte im kulturellen Bereich.

«Die Stiftung hat sich immer an den aktuellen gesellschaftlichen Bedürfnissen orientiert und ihre Unterstützung dort geleistet, wo sie am nötigsten war», wird Pro-Patria-Stiftungsratspräsident Johann Mürner in der Mitteilung zitiert.

Kulturschatzkarte und Jubiläums-Briefmarken

Zum Jubiläum des 1.-August-Abzeichens präsentiert sie eine Auswahl dieser zukunftsgerichteten Projekte auf der neu lancierten Pro Patria Kulturschatzkarte. Diese zeigt kulturelle Trouvaillen in allen Sprachregionen der Schweiz und lädt die Bevölkerung ein, ihren Lieblingskulturschatz auf der Karte zu entdecken und zu besuchen.

2022 ehren auch die Pro Patria-Briefmarken das 100. 1.-August-Abzeichen. In chronologischer Reihenfolge bilden die Briefmarken alle Abzeichen seit 1923 ab und zeigen dabei ein Jahrhundert des gesellschaftlichen und kulturellen Wandels.

Ab 1910 verkaufte Pro Patria im Rahmen ihrer jährlichen Sammlung Bundesfeierkarten. 1923 kam das 1.-August-Abzeichen dazu. Mit dem Erlös aus dem Verkauf der Karten und des Abzeichens unterstützte Pro Patria wo materielle Not herrschte oder soziale Unterstützungsbedarf bestand.

600 Jahre Eidgenossenschaft als Anlass

Der 1. August, offiziell «Bundesfeiertag», wird seit 1891 gefeiert. Die Feier bezieht sich auf den Bundesbrief von 1291. Diese späte Einführung erklärt sich laut dem «Historischen Lexikon der Schweiz» aus zwei Umständen: Zum einen galt bis tief ins 19. Jahrhundert das ältere Gründungsdatum der Eidgenossenschaft vom 8. November 1307. Das Dokument von 1291 war lange Zeit unbekannt.

Zum zweiten bestand lang das Bedürfnis nach historischen Jubiläumsfeiern nicht. Man pflegte die Erinnerung im Jahrzeit-Rhythmus, ohne die Zeitspanne und die damit verbundene historische Tiefe herauszuheben. Erst im späten 19. Jahrhundert kam dieses Bedürfnis auf. Das 600-jährige Bestehen der Eidgenossenschaft bot sich hier an.

Vorbilder aus dem Ausland

Zunächst wurde der 1. August nicht jedes Jahr gefeiert. Zur jährlichen Feier kam es erst 1899, als der Bundesrat die Kantone aufforderte, jeweils am Abend des 1. August die Glocken läuten zu lassen. Nicht zuletzt auf Drängen von Auslandschweizern, die ebenfalls eine Art von «Quatorze Juillet» oder «Kaisers Geburtstag» haben wollten.

Zunächst blieb der schweizerische Nationalfeiertag ein gewöhnlicher Werktag. Man verstand es als dem schweizerischen Charakter angemessen, dass auch an einem solchen Tag normal gearbeitet würde. Dann gingen einzelne Kantone dazu über, den 1. August entweder nachmittags oder ganztägig zum Feiertag zu erklären. Eine von den Schweizer Demokraten lancierte Volksinitiative machte den 1. August ab 1994 gesamtschweizerisch zu einem arbeitsfreien Tag.

(osc/sda)

veröffentlicht: 19. Mai 2022 14:28
aktualisiert: 19. Mai 2022 14:28
Quelle: sda

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