Bahnbillette

So geht «gratis» Zugfahren: Das sind deine Rechte, wenn die SBB-App spinnt

· Online seit 22.05.2023, 19:25 Uhr
Fällt die SBB-App aus, geht oft das grosse Chaos und die grosse Fragerunde los. Was ist zu tun, was soll ich jetzt machen, was darf ich denn noch? Die Today-Redaktion hat die wichtigsten Antworten gefunden und sie für euch zusammengetragen.
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Wenn das geschieht, geht fast gar nichts mehr: Am Montagmorgen konnte man bei der SBB nirgends mehr ein Billett kaufen, weder in der App, noch am Automaten oder online. Auch die automatische Ticket-Aktivierung «Easy Ride» liess sich nicht starten. Ab etwa 7 Uhr hatten die SBB mit heftigen «technischen Problemen» zu kämpfen, und das drei Stunden lang.

Grund für den Totalausfall des Verkaufssystems bei der Bundesbahn war eine Anpassung der Systeme im Hintergrund. Dabei gab es Probleme, wie die SBB auf Anfrage von CH Media mitteilte. Was diese und ähnliche Ticket-Pannen für die Reisenden bedeuten? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie muss sich der Kunde verhalten, wenn er kein Ticket kaufen kann?

Wer wegen einer von der SBB verschuldeten Panne kein Billett kaufen kann, darf trotzdem in einen SBB-Zug einsteigen. Die Fahrt ist «gratis», solange kein Kontrolleur kommt. Falls ein Passagier in eine Kontrolle gerät, gibt es laut Auskunft der Medienstelle keine Busse. Das Begleitpersonal sei in diesen Fällen jedoch angewiesen, dem Passagier ein Ticket zu verkaufen – ohne den üblichen Aufpreis.

Wer mit einem anderen Transportunternehmen fuhr (regionaler Verkehrsbetrieb, BLS etc.) und kontrolliert wurde, durfte am Montagmorgen gebüsst werden. Ausser er oder sie traf auf einen verständnisvollen respektive kulanten Kondukteur. Gab es trotzdem eine Busse, dann empfiehlt die SBB, beim entsprechenden Transportunternehmen anzuklopfen und den Unterbruch der Vertriebssysteme zu erwähnen. «Die zuständige Stelle kann dies abklären und über die Erstattung des Zuschlags entscheiden», schreibt die Bundesbahn.

Wer ist verantwortlich für den Billettkauf?

«Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Reisenden, vor Reiseantritt einen gültigen Fahrausweis zu besitzen und diesen später dem Kontrollpersonal vorweisen zu können», sagt Sarah Trummer von der Alliance Swisspass gegenüber der «Luzerner Zeitung». Laut dem Zusammenschluss der Schweizer Transportunternehmen stehen den Kundinnen und Kunden im Störungsfall «üblicherweise alternative Vertriebskanäle» zur Verfügung.

Zudem heisst es vonseiten der Alliance Swisspass, dass es je nach Situation in der Hand der betroffenen Transportunternehmen liege, «im Sinne einer pragmatischen und kundenfreundlichen Lösung, weitere Massnahmen zu ergreifen.»

Sprich: Wer am Montagvormittag in ein anderes Transportmittel als die SBB einstieg, war laut dem Kleingedruckten – wie auch immer – selber verantwortlich für ein gültiges Ticket. SBB-Probleme hin oder her.

Welche Alternativen stehen im Fall einer SBB-Panne zur Verfügung?

Laut einer Umfrage von CH Media waren am Montag alle alternativen Systeme zum Verkauf elektronischer Billette nicht vom SBB-Totalausfall betroffen. So waren zum Beispiel die App der Konkurrentin BLS und der Onlineverkauf der Südostbahn immer in Betrieb. Dasselbe gilt für die Apps und Billettautomaten vieler städtischer Verkehrsbetriebe, wo oft ebenfalls schweizweit gültige Billette gekauft werden können.

Was ist mit Billetten, die nicht vorgewiesen werden konnten?

Komplizierter wird es bei digitalen ÖV-Abos oder bereits im Voraus gekauften Billetten oder Tageskarten. Diese konnten in der SBB-App zeitweise ebenfalls nicht vorgewiesen werden. Fraglich scheint hier im Fall einer Kontrolle, ob die anderen Transportunternehmungen durch die SBB rechtzeitig auf die technischen Probleme hingewiesen wurden. Antworten darauf gab es bislang weder von SBB noch von Alliance Swisspass.

Was muss ich tun, wenn Easy Ride falsch abrechnet?

Mit einem Wisch vor der Fahrt einchecken und beim Aussteigen ebenfalls wieder mit einem Wisch auschecken. Und obendrauf wird einem am Ende des Tages automatisch das günstigste Billett verrechnet. So werben die SBB seit einem halben Jahr für die Easy-Ride-Funktion. Sie ist in der SBB-App neu integriert. Doch bei der Panne hat auch sie nicht funktioniert. Für Easy-Ride-Nutzer gilt, was unter Frage 1 steht. Doch Easy Ride hat auch abseits von Pannen wie am Montag seine Tücken.

Grundsätzlich ist der Passagier für das Check-in und das Check-out selbst verantwortlich. Wenn er nach dem Aussteigen vergisst, die Fahrt in der App zu beenden, läuft diese weiter. Allerdings ist es möglich, beim Bemerken des Irrtums den Fehler via App den SBB zu melden. Dann rechnen diese nochmals von neuem ab, und es gibt, wenn alles richtig abläuft, eine Gutschrift.

Nicht immer funktioniert dies aber, wie es sollte. Die SBB leisten aufs Jahr gerechnet in knapp 100’000 Fällen eine Rückerstattung.

Was passiert, wenn Easy Ride wegen eines Funklochs ausgeschaltet wird?

Die Wisch-App-Funktion Easy Ride wird immer beliebter. 2,5 Millionen Billette pro Monat werden allein in der SBB-App so verkauft. Reisende geniessen gewissermassen Generalabo-Komfort: Einfach wischen, einsteigen und losfahren, ohne sich vorher um ein Ticket kümmern zu müssen. Allerdings kommt es vor, dass die Aktivierung während der Fahrt gestoppt wird.

Zum Beispiel in einem Funkloch oder wenn man zwischenzeitlich den Flugmodus eingeschaltet hat. CH Media ist der Fall eines Easy-Ride-Nutzers bekannt, der schon vier Stunden unterwegs war und mehrfach kontrolliert wurde, doch bei einer erneuten Kontrolle war Easy Ride plötzlich deaktiviert. Der Kontrolleur hatte kein Erbarmen: 100 Franken Busse.

Kann man Bussen wegen Easy-Ride-Tücken anfechten?

Im Fall der erwähnten 100-Franken-Busse wollte der Passagier die Strafe nicht akzeptieren, weil er aus seiner Sicht nichts falsch gemacht hat und bei vormaligen Kontrollen die App aktiviert war. Der Kontrolleur nahm seine Personalien auf und sagte, er könne sich auf einem Bahnhof melden, um über die Busse zu reden. Das tat er. Dort verwies man ihn aber an das Call-Center in Brig.

Also rief er dorthin an. Eine Mitarbeiterin hörte sich die Schilderungen an und nahm zur Kenntnis, dass der Kunde sehr oft mit Easy Ride unterwegs ist und noch nie schwarzgefahren war. In solchen Fällen, sagte die Mitarbeiterin, könne sie die Busse «aus individuellen Gründen» senken. Als sie 80 Franken vorschlug, fragte der Kunde, ob es auch tiefer gehe. 50 Franken, antwortete sie. Am Ende bot sie ihm eine Busse von 30 Franken an. Tiefer könne sie nicht gehen, das liege nicht in ihrer Kompetenz. Fazit: Über Bussen kann man in gewissen Fällen verhandeln.

(nib)

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veröffentlicht: 22. Mai 2023 19:25
aktualisiert: 22. Mai 2023 19:25
Quelle: Today-Zentralredaktion

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