Vermischtes

St.Galler Kantonsgericht verurteilt «Obersee Nachrichten» wegen persönlichkeitsverletzender Kesb-Berichte

· Online seit 21.07.2020, 20:00 Uhr
Wie schon das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland beurteilt nun auch das Kantonsgericht St.Gallen die Berichterstattung zu Fällen der Kesb Linth als persönlichkeitsverletzende Kampagne.
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Hintergrund des Gerichtsurteils sind Berichte der Rapperswiler Gratiszeitung «Obersee Nachrichten» (ON) über neun von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Linth betreute Fälle zwischen Herbst 2014 und August 2016. Gemäss der Meinungen der «Obersee Nachrichten» habe die Kesb in diesen Fällen unangemessen verhandelt und versagt. Der Präsident der Kesb Linth und die Stadt Rapperswil-Jona als Trägergemeinde empfanden die Berichterstattung als persönlichkeitsverletzend und erhoben entsprechend Klage gegen die Zeitung, deren Verleger und Chefredaktor Bruno Hug sowie gegen den Redaktor Mario Aldrovandi. Sie forderten zudem die umgehende Löschung der rund 300 Image- und Persönlichkeitsverletzungen in Artikeln, Leserbriefen und Facebook-Beiträgen zur Arbeit der Behörde.

Wie auch schon das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland im Jahr 2016 entschied am Dienstag nun auch die nächsthöhere Instanz und gab den Klägern recht. Die fragliche Berichterstattung sei persönlichkeitsverletzend, hält das Kantonsgericht St. Gallen fest. Es verpflichtet die Beklagten nun zur Bezahlung einer Genugtuung. Die Beiträge wurden bereits gelöscht, nachdem das Kreisgericht die «Obersee Nachrichten» zur Anbringung eines entsprechenden Vermerks bei den Berichten, Leserbriefen und im Onlinearchiv sowie zur Löschung von Textpassagen in 19 Beiträgen auf ihrer Facebook-Seite und zur Publikation des Entscheids verpflichtete.

Der Entscheid des Kantonsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. (sku)

veröffentlicht: 21. Juli 2020 20:00
aktualisiert: 21. Juli 2020 20:00
Quelle: CH Media

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