Im Kanton Zürich, wo er zuständig sei, stellten die Staatsanwälte erhebliche Diskrepanzen zwischen den Kantonszahlen und jenen in den Tabellen des Bundesamtes für Statistik (BFS) fest, sagte Oppliger in einem Interview mit den Tamedia-Zeitungen (Donnerstagausgabe).
Die Gesamtsumme der ausgestellten Strafbefehle mit Anwendung der Härtefallklausel im Kanton Zürich sei um den Faktor 2,5 tiefer, als das in den BFS-Statistiken ausgewiesen werde. Offenbar seien Strafbefehle erfasst worden, bei denen ein Landesverweis gar nicht zur Diskussion stehe, weil es sich nicht um Fälle der obligatorischen Landesverweisung handle.
Stellung nahm Oppliger auch zur Frage, ob die Härtefallklausel ganz gestrichen werden sollte. Es gebe Einzelfälle, bei denn die Klausel Sinn mache. Gerichte und Staatsanwälte hätten stets die Verhältnismässigkeit und die Folgen einer Strafe im Auge zu behalten. Eine Abschaffung der Klausel halte er für problematisch.
«Ausgehend von der tiefen Ausschaffungsquote von 58 Prozent müssen wir jetzt über die Bücher», sagte Oppliger. Er habe Verständnis für die kritischen Reaktionen aufgrund der veröffentlichten Statistiken. Gleichzeitig lägen der Konferenz aber keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die kantonalen Staatsanwälte die Härtefallklausel entgegen dem Willen des Gesetzgebers vorschnell anwendeten.
Die tiefe Ausschaffungsquote ist namentlich der SVP ein Dorn im Auge. Die grösste Schweizer Partei verlangt, dass verurteilte ausländische Straftäter konsequent des Landes verwiesen werden, wie dies die vom Volk angenommene SVP-Ausschaffungsinitiative vorsieht. Die SVP greift ferner die Härtefallklausel an, die es ermöglicht, auf Landesverweise zu verzichten.