Ständerat übergibt Bundesrat Liste mit Prüfaufträgen
Die kleine Kammer hiess am Dienstag stillschweigend und oppositionslos ein Postulat ihrer Finanzkommission (FK-S) mit einer Liste von Fragen gut. Bevor Gesetze angepasst werden könnten, brauche es eine Analyse, sagte Kommissionspräsidentin Johanna Gapany (FDP/FR).
«Wir stehen am Anfang eines langen Weges», sagte Gapany. Der verlangte Bericht solle eine Gesamtsicht liefern, die sich nicht auf den Fall Credit Suisse beziehe. «Wir können und müssen darauf hinarbeiten, dass sich eine solche Situation nicht wiederholt.»
«Too big to fail» soll in jedem Fall greifen
Das «Mantel-Postulat» der Finanzkommission des Ständerates (FK-S) enthält mehrere Punkte. Damit die «Too big to fail»-Regelung künftig in jedem Fall greift, soll der Bundesrat Gesetzesanpassungen prüfen. Banken sollen namentlich verpflichtet werden, systemrelevante Teile und ausländische Niederlassungen stillzulegen.
Weiter sollen mit Anpassungen im Bankengesetz die von systemrelevanten Grossbanken ausgehenden Risiken «drastisch» reduziert werden. Hier geht es unter anderem ums Eigenkapital, die Beschränkung von variablen Lohnanteilen sowie eine Bussenkompetenz für die Finanzmarktaufsicht Finma.
Prüfen soll der Bundesrat sodann ein Trennbankensystem, und befassen soll er sich auch mit der Wettbewerbssituation der künftigen UBS und die Voraussetzungen für die Weiterführung der CS als selbstständige Einheit innerhalb der UBS.
Verantwortung unter der Lupe
Darlegen soll der Bundesrat im verlangten Bericht schliesslich auch, wie Verwaltungsrat und Geschäftsleitung einer Bank zur Rechenschaft gezogen werden können. Handlungsweise, Verantwortung, Haftungsbedingungen und Vergütungen der Führungsverantwortlichen soll der Bundesrat unter die Lupe nehmen.
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Der Bundesrat erklärte sich mit den Aufträgen einverstanden und zeigte sich bereit, den Bericht innerhalb eines Jahres vorzulegen. Die Vorfälle und auch das bestehende «Too big to fail»-Regelwerk müssten umfassend evaluiert werden, schrieb er dazu. In die Analyse will er auch externe Gutachten einbeziehen.
Zur Umsetzung von Massnahmen verpflichten will der Bundesrat sich aber derzeit nicht. Der verlangte Bericht werde Hinweise liefern, welche Massnahmen nun angezeigt seien.
(sda/bza)