12.06.2015, 13:15 Uhr
· Online seit 11.03.2014, 12:20 Uhr
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Wann ist ein Leben lebenswert und wie fest darf der Mensch bei der künstlichen Befruchtung in die Natur eingreifen? Der Ständerat will, dass Embryonen, die im Labor gezeugt werden, auf Krankheiten überprüft werden dürfen. Getestet werden darf aber nur, wenn die Eltern erblich vorbelastet sind. Nichts wissen wollte der Ständerat von so genannten Retterbabys. Auch Tests auf Chromosomenstörungen wie Trisomie 21 sollen verboten bleiben.
8. März 2020 - 17:55
Ständerat will Tests an Embryonen erlauben
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