«Stecken in der schwierigsten wirtschaftlichen Situation seit 50 Jahren»
Quelle: CH Media Video Unit
«Es gibt einen Koordinationsmangel», sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Deshalb habe der Bundesrat zusammen mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) ein Brief an die Kantone adressiert. Darin würden diese aufgefordert, Massnahmen zu treffen, um die Zusammenarbeit zu verbessern. «Es ist nicht akzeptabel, dass gewisse Kantone nicht dringende Eingriffe nicht verschieben.» Es solle auch eine Zusammenarbeit mit den Privatkliniken stattfinden, sagte Berset. Im Moment gebe es keinen Mangel an Intensivbetten, «aber wir müssen darauf vorbereitet sein». Momentan musste noch keine Triage in den Spitälern vorgenommen werden, alle Patienten können behandelt werden.
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Kantone können Armee um Unterstützung bitten
Um die Kantone bei der Bewältigung der steigenden Anzahl Hospitalisierungen und Corona-Patienten in Intensivpflege zu unterstützen, hat sich der Bundesrat am Mittwoch für einen zweiten Armeeeinsatz in der Coronakrise entschieden. Der Bundesrat begründet den Einsatz damit, dass seit dem 27. Oktober bereits mehrere Kantone ein Gesuch um Unterstützung durch die Armee gestellt haben.
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Der Einsatz ist auf maximal 2'500 Armeeangehörige begrenzt. Diese sollen die Spitäler bei der Pflege oder beim Patiententransport unterstützen. Die Armeeangehörigen kommen zum Einsatz, wenn die Kantone darum bitten und die Voraussetzungen für die Subsidiarität erfüllt sind. Dafür müssen die Kantone aber aufzeigen, dass ihre zivilen Mittel nicht ausreichen. «Es werden nur die Leute geschickt, die auch wirklich gebraucht werden», betont Bundesrätin Viola Amherd
Bundesrat prüft Beiträge à fonds perdu für Profi-Sportklubs
Wegen der Corona-Pandemie könnten Sportveranstaltungen auch in den nächsten Monaten nur mit wenigen oder gar keinen Zuschauern durchgeführt werden. Ohne die Ticket- und die Gastronomieeinnahmen verlieren die professionellen und semiprofessionellen Ligen eine bedeutende Einnahmequelle und damit den grössten Teil ihrer wirtschaftlichen Basis.
Dessen ist sich der Bundesrat bewusst. Deshalb hat er das VBS damit beauftragt, bis im Dezember ein Papier zu unterbreiten, das die Eckwerte unter anderem für eine Gewährung von à-fond-perdu-Beiträgen prüfe. Damit sind Beiträge gemeint, auf deren Rückzahlung im Vorhinein verzichtet wird.
«Wir müssen mit Konkursen rechnen»
Ursprünglich sollten die neuen Hilfen im Rahmen der sogenannten Härtefallregelung erst Anfang Februar fliessen, woraufhin es von allen Seiten Kritik hagelte. Nun macht die Landesregierung vorwärts. Am Mittwoch hat sie die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung verabschiedet, wie es in einer Mitteilung des Finanzdepartements (EFD) heisst.
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Ein Härtefall besteht bei einem Umsatzrückgang von 40 Prozent
Die Kantone seien im Lead, um Härtefälle zu definieren. Der Bund wird sich mit 50 Prozent beteiligen. «Die Schwierigkeit besteht darin, dass wir die Verordnung im Oktober erarbeitet haben, mit der zweiten Welle kommen jetzt aber neue Herausforderungen.» Ein Härtefall bestehe bei einem Umsatzrückgang von 40 Prozent und mehr. Da müsse man allenfalls noch einmal über die Bücher, um diese Definition zu prüfen.
Die Inkraftsetzung der Härtefallregel ist laut Maurer auf den 1. Dezember 2020 geplant. die maximale Summe von 200 Millioenn Franken, welche Bund und Kantone zur Verfügung stelle, sei wohl zu niedrig angesetzt worden. Die Verordnung habe also derzeit mehrere Probleme: «Die Definition, was ein Härtefall ist und die Höhe der Härtefall-Entschädigungen. Das heisst nicht, dass sämtliche Betriebe, die Umsatzeinbussen haben, auf Hilfe zählen können. Wir müssen mit Konkursen rechnen und auch die Arbeitslosenzahlen werden steigen.» Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise werden uns laut Maurer noch im nächsten Jahrzehnt beschäftigen.