Schweiz

Steuerverwaltung könnte Geld sparen – aber hat rechtliche Bedenken

· Online seit 08.10.2020, 06:59 Uhr
Mit einer Vereinheitlichung der Stammdaten könnte die Steuerverwaltung viel Geld sparen, sagt die Eidgenössische Finanzkontrolle. Rechtlich sei das aber nicht so einfach, gibt die Steuerverwaltung zu bedenken.
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Zwei Jahre nachdem die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) das neue Informatiksystem Fiscal-IT eingeführt hatte, hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) überprüft, wie das System läuft – dies, nachdem sie bei der Einführung grössere Probleme festgestellt hatte. In einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht zeigt sich die EFK nun zufrieden mit der Umsetzung des Systems.

«Die neuen Betriebsstrukturen haben sich bewährt und die neuen Systeme funktionieren zum Prüfungszeitpunkt stabil», so das Fazit des EFK-Berichts. Allerdings seien die jährlichen Betriebskosten von 20 Millionen Franken nach Einschätzung der ESTV noch zu hoch. Kosten sparen könnte die ESTV nach Ansicht der EFK unter anderem mit einer besseren Koordination der Stammdaten.

Verknüpfung von Daten schafft schützenswerte Informationen

Dabei könnten sich aber rechtliche Probleme ergeben, gibt die ESTV in ihrer im EFK-Bericht mitveröffentlichten Stellungnahme zu bedenken. Sie verfüge zusammen mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) über eines der grössten und wichtigsten Daten-Portfolios innerhalb der Bundesverwaltung, schreibt die ESTV. Diese Daten seien aber auch besonders sensitiv.

Konkret befürchtet die ESTV eine Verletzung des Steuergeheimnisses. Schon wenn nur alle Adressen im Stil eines Telefonbuchs zentralisiert würden, werde es komplex: «Wie sollen Adressen aus den Stammdaten mit den diversen Fachanwendungen der ESTV sowie Strafuntersuchungen verbunden werden, ohne dass das Steuergeheimnis bzw. Verfahrensgeheimnis verletzt wird?» Unter Umständen stelle hier bereits die Verknüpfung einer Adresse mit einer spezifischen Anwendung eine schützenswerte Information dar.

Vorerst bleibt bei der ESTV alles beim Alten. Die gemeinsame Nutzung von fachlichen Stammdaten werde in der Bundesverwaltung frühestens 2022 angegangen, ist dem EFK-Bericht zu entnehmen. (wap)

veröffentlicht: 8. Oktober 2020 06:59
aktualisiert: 8. Oktober 2020 06:59
Quelle: CH Media

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