Strafanzeige gegen Bundespräsidentin Sommaruga
Die Junge SVP Schweiz schiesst mit einer Strafanzeige gegen Bundespräsidentin Simonette Sommaruga. Wie es in einer Mitteilung der Partei heisst, habe sich Sommaruga strafbar gemacht. Ihr Verhalten habe «zum Nachteil der Eidgenossenschaft» geführt und dies sei verboten. Konkret geht es dabei um ein Treffen am WEF in Davos mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Dabei habe Bundesrätin Sommaruga ihre Gesprächspartnerin gebeten, bis zur Abstimmung über die SVP-Begrenzungsinitiative keinen Druck auf die Schweiz betreffend Rahmenabkommen auszuüben. Woraufhin Ursula von der Leyen dem zustimmte.
Fehlende Transparenz
Laut der Jungen SVP Schweiz seien diese Absprachen fernab der Öffentlichkeit gemacht worden und wären ohne kritischen Journalismus nie bekannt geworden. «Damit wäre der Stimmbürger nach Absicht unserer Bundespräsidentin im Irrglauben gelassen worden, dass keine Absicht bestehe, die Schweiz näher an die EU anzubinden, sobald die Begrenzungsinitiative gebodigt ist», schreibt die Jungpartei.
Strafanzeige wird eingereicht
Man sei zum Schluss gekommen, dass Sommaruga mit ihrem Verhalten Art. 267 Ziff. 1 Abs. 3 StGB verletzt haben, wonach Verhandlungen mit fremden Regierungen „zum Nachteil der Eidgenossenschaft“ verboten sind. Solche Angriffe auf die freie Demokratie werde die Junge SVP nicht tolerieren und bekämpfen. Deshalb sei man – nach Befragung der Facebook-Fans der Jungen SVP – zum Schluss gekommen, die entsprechende Strafanzeige heute bei der Bundesanwaltschaft durch den Parteipräsidenten einzureichen.
Erfolg sei Fraglich
Die Anzeige gegen die Bundespräsidentin sei durchaus ernst gemeint. Dennoch sei man sich bewusst, dass es die Strafanzeige schwierig haben dürfte. Ob Erfolg oder nicht – man wollte damit auch aufzeigen, dass die Personenfreizügigkeit ein Projekt gewisser elitärer Kreise sei.