Gerichtlich gestoppt

Swisscom darf Glasfasernetz vorerst nicht ausbauen

· Online seit 05.10.2021, 21:07 Uhr
Die Swisscom muss den Ausbau ihres Glasfasernetzes mit der im Februar 2020 angekündigten neuen Technologie vorerst stoppen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der Wettbewerbskommission angeordneten vorsorglichen Massnahmen bestätigt.
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Das Bundesverwaltungsgericht geht in einem am Dienstagabend veröffentlichten Urteil davon aus, dass die Strategie der Swisscom zum Ausbau des Glasfasernetzes mit einer neuen Technologie ein missbräuchliches Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens darstellt.

So weicht die Swisscom gemäss den Erwägungen des Bundesverwaltungsgericht vom Glasfaserstandard ab, der ein Vierfaser-Modell vorsieht. Damit werden vier unabhängige Glasfasern von der Anschlusszentrale bis zum Anschluss des Konsumenten verlegt.

Auf dieses Modell hatten sich die Unternehmen im Telekommunikationsbereich im Rahmen eines Runden Tisches in den Jahren 2008 bis 2012 geeinigt. Damit sollte der Konkurrenz der Zugang zu einer eigenständigen Glasfaser und damit ein offener Wettbewerb ermöglicht werden.

Die Swisscom will ihr Netz bis 2025 mit einem Einfaser-Modell ausbauen und ihren Anteil an angeschlossenen Haushalten und Geschäften von bisher 32 auf rund 60 Prozent erhöhen. Gegen die Abweichung vom vereinbarten Standard reichte die Winterthurer Firma Init7 im September vergangenen Jahres eine Anzeige bei der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) ein.

Nicht rechtskräftig

Die Weko verfügte im Dezember 2020 als vorsorgliche Massnahme den Ausbau-Stopp, bis sie ihr Untersuchungsverfahren wegen eines allfälligen unzulässigen Verhaltens des marktbeherrschenden Unternehmens Swisscom abgeschlossen hat. Die Beschwerde der Swisscom hat das Bundesverwaltungsgericht nun in einem über 200-seitigen Urteil abgewiesen.

Es hält fest, die Swisscom habe nicht glaubhaft machen können, dass ausreichende technologische oder wirtschaftliche Gründe für ihr Abweichen vom Glasfaserstandard bestehen. Zum jetzigen Zeitpunkt geht das Bundesverwaltungsgericht deshalb davon aus, dass die Verwendung der neuen Technologie ein missbräuchliches Verhalten darstellt.

Dieses Urteil zu den vorsorglichen Massnahmen ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. Gegen den definitiven Entscheid der Weko steht dann wiederum der Rechtsweg offen.

veröffentlicht: 5. Oktober 2021 21:07
aktualisiert: 5. Oktober 2021 21:07
Quelle: SDA

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