Ein paar Franken hier, ein Klick dort und wenige Tage später landet ein neues Spielzeug im Briefkasten. Die Kinder freut es, und der Geldbeutel der Eltern wurde ebenfalls geschont. Aber Vorsicht: Die günstigen Spielwaren der Online-Händler Temu und Shein bergen offenbar Gefahren.
Wie «20minuten» berichtet, liess der Spielwaren-Verband Schweiz (SVS) 18 der meistgekauften Artikel für Kinder von Temu und Shein in einem unabhängigen Labor testen. Das Resultat lässt aufhorchen: Nur drei der geprüften Artikel wurden als unbedenklich eingestuft. 15 wären hierzulande nicht für den Handel zugelassen, wie der Verband mitteilt. Sechs Produkte müssten sogar zurückgerufen werden.
Als besonders mangelhaft werden folgende sechs Artikel eingestuft: - Eine Kette von Temu mit Herz- und Einhornanhänger enthält zu viele Werte des giftigen Schwermetalls Cadmium. In der Schweiz liegt der Grenzwert für Schmuck, der mit der Haut in Kontakt kommt, bei 0,01 Prozent Cadmium. Bei der erwähnten Kette sind es aber 17,83 Prozent. Ein Smiley-Fingerring von Temu erhielt sogar 41,46 Prozent des Schwermetalls.
- Ein 3D-Sticker von Temu erhielt 1,7 Prozent Weichmacher. Das ist ebenfalls deutlich mehr als der Grenzwert.
- Bei einem Stoff-Fuchs von Temu liessen sich die Augen leicht ablösen. Sie stellen aufgrund ihrer Grösse eine Erstickungsgefahr für Kleinkinder dar.
- Bei einer Maske mit Beleuchtung von Temu war das Batteriefach ungenügend gesichert. Erst kürzlich starb ein siebenjähriger Bub aus Payern (VD) an den Folgen einer Gefässentzündung, nachdem er eine Knopf-Batterie verschluckt hatte.
- Bei einer Babymatte von Temu wurde ein gefälschtes CE-Zeichen für die Einhaltung europäischer Richtlinien angebracht.
- Das Make-up-Kit Princess Play von Temu erhielt weder ein Mindesthaltbarkeitsdatum noch Angaben über die Zusammensetzung.
Wie kommt es aber, dass solche Produkte in der Schweiz für den Verkauf zugelassen werden? Wie eine Nachfrage von «20minuten» beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergibt, unterstehen Onlineshops nicht der Schweizer Gesetzgebung. So können deshalb auch Produkte angeboten werden, die in der Schweiz nicht verkehrsfähig sind, sagte die Mediensprecherin Sarah Camenisch.
Spielwarenverband verärgert
Das ärgert Sandro Küng vom SVS. Schweizer Händlerinnen und Händler würden die Schweizer Normen einhalten, liessen ihre Produkte testen und würden an Schulungen für Spielzeug-Sicherheit teilnehmen. Shops aus China würden hingegen weder Mehrwertsteuer noch Porto zahlen und unsere Kinder gefährden. «Das darf nicht sein», so Küng. Die Schweizer Politik unternehme nichts dagegen. In der EU gäbe es eine Gesetzesgrundlage, die solche Produkte verbietet.
Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz müssen also Vorsicht walten lassen, wenn sie Waren in ihren virtuellen Einkaufskorb legen. Sarah Camenisch rät, die Artikel zu prüfen, bevor die Kinder damit spielen dürfen.
(red.)