Schweiz

Transmenschen sollen ihr Geschlecht im Personenregister einfacher ändern können

· Online seit 11.06.2020, 15:31 Uhr
Bundesrat und Ständerat befürworten eine einfachere Änderung des Geschlechts und des Vornamens für Menschen mit Transidentität oder Menschen, deren Geschlecht nach der Geburt nicht eindeutig feststand.
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Wollen transsexuelle Menschen heute ihr Geschlecht oder ihren Vornamen ändern, ist das Verfahren oftmals langwierig und uneinheitlich, da keine klare gesetzliche Regelung besteht. Der Bundesrat erachtet dieses heutige Verfahren als Hürde und will den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung künftig besser Rechnung tragen.

Er hat deshalb eine entsprechende Vorlage verfasst, damit betroffene Personen ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen künftig mittels Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten rasch und unbürokratisch ändern können. Am Donnerstag gab der Ständerat nun seine breite Zustimmung: Er nahm die Vorlage klar an. «Die Änderung im Personenregister ist der letzte Schritt eines langen und schmerzhaften Prozesses», sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Die Befürworter im Ständerat waren sich einig, dass dieser Schritt so einfach wie möglich gemacht werden müsse, um für die Betroffenen nicht eine zusätzliche Belastung darzustellen.

Die Nein-Stimmen kamen mehrheitlich aus der SVP-Fraktion. Die Gegner befürchteten, die neue Regelung würde nicht genügend vor missbräuchlichen Anträgen schützen. «Das aktuelle Verfahren ist das einzig richtige», fand der Berner SVP-Ständerat Werner Salzmann. Nach der Zustimmung des Ständerats geht das Geschäft nun in die grosse Kammer.

Keine dritte Geschlechtskategorie

Die neuen Vorgaben sollen landesweit gelten. Eine vorgängige medizinische Untersuchung oder andere Vorbedingungen sind nicht notwendig. Weiter wollen weder Ständerat noch Bundesrat eine Begründungspflicht einführen. Minderjährige bedürfen aber der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung. Die Änderung im Personenstandsregister soll keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Verhältnisse haben: Ist die betreffende Person verheiratet, bleibt die Ehe bestehen; dies gilt auch für die eingetragene Partnerschaft. Auch Kindesverhältnisse bleiben unverändert bestehen.

Der Entwurf stellt zudem die binäre Geschlechterordnung (männlich/weiblich) nicht in Frage. Eine dritte Geschlechtskategorie — etwa «unbestimmt» — wird nicht eingeführt. Der Bundesrat setzt sich gegenwärtig jedoch mit der Frage nach der Einführung eines dritten Geschlechts auseinander.

veröffentlicht: 11. Juni 2020 15:31
aktualisiert: 11. Juni 2020 15:31
Quelle: CH Media

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