Vergewaltigung in Basel

Trotz Erklärung des Gerichts: Es bleiben Fragen offen

· Online seit 05.08.2021, 14:10 Uhr
Die Strafmilderung in einem Vergewaltigungsfall in Basel hat schweizweit für Aufruhr gesorgt. Heute versuchte das zuständige Gericht die Wogen zu glätten. Offenbar seien zahlreiche Missverständnisse entstanden.
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Das Gericht hat die Strafe für einen der beiden Vergewaltiger am vergangenen Freitag in zweiter Instanz fast halbiert. Als Begründung gab das Gericht das Verhalten des Opfers an. Die Frau sei am besagten Abend im Ausgang mit einem anderen Mann aufs WC verschwunden. Damit habe sie den Tätern ein falsches Signal gesendet. Weiter begründete das Gericht, das Opfer habe keine Langzeitschäden der Vergewaltigung davongetragen.

Diese Aussagen wurden schweizweit kritisiert. Am Donnerstag hat das Gericht das Urteil erklärt. Es sei ein Entscheid von drei Richtern gewesen und nicht nur von der Richterin, die die umstrittenen Äusserungen gemacht hat. Zudem seien ähnliche Fälle in der Vergangenheit bereits in etwa diesem Umfang bestraft worden. Auch habe das Gericht den Schuldspruch der Vorinstanz wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung bestätigt.

Täter kommt auf freien Fuss

Die Frau wurde im Februar 2020 vor ihrer Wohnung im Basler Quartier St. Johann vergewaltigt. Der Täter – ein 33-jähriger Portugiese – wurde gemäss neustem Urteil noch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, wovon er eineinhalb Jahre effektiv hinter Gittern absitzen muss. Diese Strafe hat er bereits verbüsst, so dass er am Montag freigelassen wird.

Rechtskräftig ist der umstrittene Entscheid noch nicht. Die Basler Staatsanwaltschaft und das Opfer wollen das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, ob sie den Fall vors Bundesgericht weiterziehen möchten. Denn weshalb das Gericht die Strafe des einen Täters fast halbiert hat, ist trotz Erklärung des Gerichts weiterhin nicht ganz klar.

veröffentlicht: 5. August 2021 14:10
aktualisiert: 5. August 2021 14:10
Quelle: SDA/PilatusToday

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