Schweiz

Überholmanöver: Pro Velo fordert 1,5 Meter Mindestabstand

Überholmanöver: Pro Velo fordert 1,5 Meter Mindestabstand

04.11.2017, 15:33 Uhr
· Online seit 04.11.2017, 15:27 Uhr
Jeder zehnte Velounfall passiert bei Überholmanövern
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Autofahrer sollen künftig einen Mindestabstand von anderthalb Meter einhalten müssen, wenn sie ein Velo überholen. Dadurch könnten gefährliche Überholmanöver verhindert werden, findet der Verband Pro Velo Schweiz. Die geltenden Regeln würden nicht ausreichen, um die Velofahrer zu schützen.

Im Strassenverkehr kommt es oft zu gefährlichen Manövern, wenn Velofahrende von Motorfahrzeuglenkenden mit zu geringem seitlichen Abstand überholt werden. Ein neues Gesetz soll dies nun ändern. Den Anstoss dazu haben die Delegierten von Pro Velo Schweiz gegeben.

Sie verabschiedeten am Samstag in Aarau einstimmig eine Resolution, die einen gesetzlichen Mindestabstand beim Überholen von anderthalb Metern fordert. Die geltenden Regeln reichen nicht, um die Zweiradfahrenden zu schützen, heisst es in einer Mitteilung. Dies halte Menschen vom Velofahren ab.

Bisherige Regelung ungenügend

Jeder zehnte Velounfall passiere bei Überholmanövern von motorisierten Lenkenden, schreibt Pro Velo. Im Gesetz stehe heute lediglich, dass der Abstand "genügend gross" sein müsse. Das müsse nun konkretisiert werden. In vielen Ländern, beispielsweise in Spanien, Portugal, Frankreich, England, gebe es bereits gesetzliche Bestimmungen zum Überholabstand.

Zusätzlich zur Gesetzesnorm soll der Bund mit Sensibilisierungsmassnahmen dazu beitragen, dass die Verkehrsteilnehmer die Gefahren des zu nahen Überholens kennen und mit genügend Abstand überholen, fordert Pro Velo. Der Verband vertritt die Interessen der Velofahrerinnen und Velofahrer auf gesamtschweizerischer Ebene. Ihm sind vierzig Regionalverbände mit über 34'000 Einzelmitgliedern angeschlossen.

veröffentlicht: 4. November 2017 15:27
aktualisiert: 4. November 2017 15:33

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