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Veranstaltungen, öV und Flugverkehr – Das musst du wissen

13.08.2020, 12:02 Uhr
· Online seit 12.08.2020, 16:25 Uhr
Der Bundesrat informierte in der heutigen Medienkonferenz über die neusten Änderungen bei den Corona-Massnahmen. Das Wichtigste bei uns im FAQ.

Quelle: CH Media Video Unit

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Muss man im ÖV weiterhin eine Gesichtsmaske tragen?

Reisende im öffentlichen Verkehr müssen weiterhin eine Gesichtsmaske tragen. Davon ausgenommen sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag und Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können.

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Maskentragpflicht in Flugzeugen

Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass ab dem 15. August auch in Flugzeugen eine Maske getragen werden muss. Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen.

Sind Grossveranstaltungen wieder erlaubt?

Ab dem 1. Oktober 2020 sind Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen wieder erlaubt. Die Kantone müssen diese jedoch bewilligen. Es gelten strenge Schutzmassnahmen und die Veranstalter müssen ein Schutzkonzept vorlegen. Die Kriterien werden in den nächsten Wochen vom Bund und den Kantonen ausgearbeitet.

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Wirkliche Planungssicherheit gibt es aber nach wie vor nicht für die Event- und Sportbranche. Wie Berset sagt, gäbe es keine Garantie für Veranstaltungen im Februar. Bezüglich Winter-Tourismus müsse darauf geachtet werden, dass keine Wettbewerbsverzerrung stattfinde, so Berset weiter. Dazu will die Schweiz sich mit den anderen Ländern absprechen und dies koordinieren.

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Zusätzliche Taggelder durch die Arbeitslosenkasse

Aufgrund der ausserordentlichen Lage wurde allen anspruchsberechtigten Personen zwischen März und August 2020 höchstens 120 zusätzliche Taggelder durch die Arbeitslosenkasse zugesprochen. Die Rahmenfrist für den Leistungsbezug dieser Personen verlängert sich je nach Bezugsdauer der zusätzlichen Taggelder um bis zu maximal 6 Monate. Auch kann bei Bedarf ihre Rahmenfrist für die Beitragszeit für die Eröffnung einer neuen Rahmenfrist um dieselbe Dauer verlängert werden.

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Massnahmenpaket für den öffentlichen Verkehr

Aufgrund der Empfehlung des Bundesrats, während des Corona-Lockdowns möglichst zu Hause zu bleiben, sank die Nachfrage im öffentlichen Verkehr um bis zu 80 Prozent. Die Folge sind hohe Ertragsausfälle. Deshalb spricht der Bundesrat nun 700 Millionen Franken für den öffentlichen Verkehr, um die Einnahmeausfälle abzufedern. Davon ausgenommen sind regionale Verkehrsbetriebe, dafür seien die Kantone zuständig, wie Simonetta Sommaruga sagt.

veröffentlicht: 12. August 2020 16:25
aktualisiert: 13. August 2020 12:02
Quelle: PilatusToday

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