Politik

Verbandsbeschwerderecht bei kleineren Bauvorhaben soll eingeschränkt werden

· Online seit 16.10.2020, 16:42 Uhr
Nach der Umweltkommission des Nationalrats will auch die ständerätliche Schwesterkommission das Verbandsbeschwerderecht bei kleineren Projekten in Bauzonen einschränken. Nun wird ein Gesetz ausgearbeitet.
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Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilen, hat sich die ständerätliche Umweltkommission (Urek) mit 8 zu 4 Stimmen hinter eine entsprechende Parlamentarische Initiative von Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) und damit für die Lockerung ausgesprochen. Laut Kommission können sich bei kleineren Projekten Privatpersonen oder Familien auf einmal mit professionellen Organisationen konfrontiert sehen. Dies nicht nur bei Zweit- sondern auch Erstwohnungen, die wesentlich seien für ein intaktes Dorfleben in Bergorten. Zudem werde mit der Lockerung das Verbandsbeschwerderecht «nicht grundsätzlich in Frage gestellt», heisst es.

Da sich die Umweltkommission des Nationalrats ebenfalls bereits für die Lockerung ausgesprochen hat, beginnen nun die Arbeiten an einem entsprechenden Gesetzesentwurf.

Ja-aber zu Revision des Raumplanungsgesetzes

Zudem ist die ständerätliche Umweltkommission einstimmig auf die Beratung der Revision des Raumplanungsgesetzes eingetreten. Damit verdeutlicht die Urek laut den Parlamentsdiensten, «dass der Änderungsbedarf beim Bauen ausserhalb der Bauzone von praktisch allen Seiten bestätigt wird». Allerdings finde der Entwurf des Bundesrates dazu mehrheitlich keine Unterstützung.

Sie plane drum nun, diesen zu vereinfachen. Dabei einfliessen sollten auch bereits Hauptanliegen der eingereichten Landschaftsschutzinitiative: Kulturland zurück zu gewinnen und kantonale sowie regionale Besonderheiten besser zu berücksichtigen. (sat)

veröffentlicht: 16. Oktober 2020 16:42
aktualisiert: 16. Oktober 2020 16:42
Quelle: CH Media

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