Finanzdelegation

Veto: Blocher erhält rückwirkend wohl doch keine Bundesratsrente

02.09.2020, 16:45 Uhr
· Online seit 02.09.2020, 16:40 Uhr
Alt Bundesrat Christoph Blocher verlangte seine Bundesratsrente von 2,7 Millionen Franken rückwirkend vom Bund. Anders als der Bundesrat lehnt das die Finanzdelegation des Parlaments ab.
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Seit seiner Abwahl als Bundesrat im Jahr 2007 hat Christoph Blocher das Ruhegehalt von jährlich 225'000 Franken, das ihm zugeständen wäre, nicht bezogen. Überraschend forderte der Milliardär diesen Sommer nachträglich seine Bundesratsrente ein. Jeder Bundesrat habe Anspruch auf sein Ruhegehalt, erklärte der SVP-Politiker den Schritt. Jetzt stehe er im 80. Altersjahr und habe die ihm zustehende Rente für die vergangenen Jahre angefordert.

Am Mittwoch hat die Finanzdelegation des Parlaments (FinDel) diese Forderung nun abgelehnt, obwohl im Juli der Bundesrat bereits zugestimmt hatte. Sie empfiehlt dem Bundesrat, auf eine rückwirkende Ausrichtung von Ruhegehältern für ehemalige Mitglieder des Bundesrats zu verzichten. Ein Ruhegehalt sei «keine berufliche Vorsorge in Form einer Versicherung», heisst es in der Mitteilung. Nach Ansicht der FinDel soll es ein «standesgemässes Leben» nach dem Ausscheiden aus dem Amt ermöglichen.

Gesetz und Verordnung enthalten gemäss FinDel keine Bestimmungen für den Fall, dass eine Magistratsperson ihren Anspruch auf die Auszahlung des Ruhegehalts nicht direkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt geltend macht, sondern zu einem späteren Zeitpunkt eine rückwirkende Auszahlung beantragt. «Würde ein rückwirkender Anspruch auf ein Ruhegehalt im Einzelfall bejaht, hätte dies eine präjudizielle Wirkung für alle Magistratspersonen», argumentiert die Finanzdelegation.

Finanzkontrolle nimmt Praxis unter die Lupe

Die Eidgenössische Finanzkontrolle wird die Praxis beim Vollzug der Bestimmungen zum Ruhegehalt für Magistratspersonen im Auftrag der Finanzdelegation näher anschauen. Dass bei der rückwirkenden Auszahlung von Ruhegehältern an Magistratspersonen Handlungsbedarf besteht, hat auch der Bundesrat erkannt.

Er will die Frage für die Zukunft rechtlich regeln. Die Bundeskanzlei soll gemeinsam mit dem Justizdepartement (EJPD) klären, wie künftig ausgeschlossen werden kann, dass Ruhegehälter rückwirkend bezogen werden können. Sollte eine Anpassung der Verordnung oder des Gesetzes notwendig sein, wird der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft unterbreiten.

Vier Amtsjahre für ganze Rente

Das Ruhegehalt einer alt Bundesrätin oder eines alt Bundesrates beträgt 50 Prozent des Einkommens einer amtierenden Bundesrätin oder eines amtierenden Bundesrates. Tritt eine Bundesrätin oder ein Bundesrat zurück, so hat sie oder er nach mindestens vier Amtsjahren Anrecht auf eine ganze Rente.

Solange eine ehemalige Magistratsperson ein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung einer amtierenden Magistratsperson übersteigt, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag gekürzt.

(rwa) 

veröffentlicht: 2. September 2020 16:40
aktualisiert: 2. September 2020 16:45
Quelle: CH Media

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