Massnahmen im Detail

Was gilt für Bäckereien, Coiffeure und Risikogruppen?

18.12.2020, 18:01 Uhr
· Online seit 18.12.2020, 17:18 Uhr
Ab dem 22. Dezember werden Gastro- und Freizeitbetriebe für rund einen Monat geschlossen. Doch was bedeutet das für die einzelnen Branchen? Hier sind ein paar Antworten auf die dringendsten Fragen.
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  • Bleiben Take-Away und Lieferdienste gestattet?

Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur noch Take-Away-Angebote und Lieferdienste bleiben gestattet; Kantone mit einem Reproduktionswert kleiner als 1 können entscheiden, ob Gastronomiebetriebe offen bleiben sollen.

  • Sind Bäckereien am Sonntag geöffnet?

Ja, Bäckereien dürfen am Sonntag das ganzen Sortiment anbieten, sofern sie 2/3 ihres Umsatzes mit Backwaren und Confiserieangeboten erzielen. Angegliederte Cafés und Tearooms von Bäckereien bleiben geschlossen. Kantone mit einem Reproduktionswert kleiner als 1 und einer Inzidenz unter dem Schweizer Durchschnitt können entscheiden, dass die Cafés/Tearooms offen bleiben dürfen).

  • Sind Tankstellenshops und Geschäfte in Bahnhöfen/Flughäfen am Sonntag geöffnet?

Tankstellen dürfen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar nur Treibstoff anbieten. Auch die Geschäfte in den Bahnhöfen und Flughäfen (inkl. Lebensmittelgeschäfte) bleiben geschlossen. Dasselbe gilt für Kioske.

  • Warum dürfen die Läden überhaupt offenbleiben?

Quelle: Keystone-SDA

  • Was gilt für Märkte, Poststellen, Banken und Coiffeure?

Einkaufsläden und Märkte im Freien, einschliesslich entsprechender Angebote zur Selbstbedienung müssen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar geschlossen bleiben. Davon ausgenommen sind Apotheken und Bäckereien.

Dasselbe gilt für Geschäfte oder Betriebe, die Dienstleistungen anbieten, wie Poststellen, Banken, Reisebüros oder Coiffeure, einschliesslich entsprechender Angebote zur Selbstbedienung (z. B. Solarien, Waschboxen). Eine Ausnahme besteht für Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Kliniken und Arztpraxen, soziale Einrichtungen (Anlaufstellen), Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und der Polizei, Schalter von Betrieben des öffentlichen Verkehrs und die Autovermietung.

  • Wird es Ausnahmen für Festtage geben?

Es werden grundsätzlich keine Ausnahmen für die Festtage gewährt. Einzig in Kantonen, in denen die epidemiologische Lage besser ist als bestimmte Schwellenwerte es vorgeben, können Ausnahmen vorgesehen werden.

  • Werden Kantinen auch geschlossen?

Nein. In Betriebskantinen muss der in der Gastronomie erforderliche Abstand pro Person gewährleistet sein. Weiterhin zulässig sind zudem Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration für Hotelgäste.

SPORT

  • Weshalb werden Einzeltrainings in Innenräumen untersagt? Kein Training auf dem Hometrainer?

In der aktuellen Lage, in der die Verbreitung des Virus in der Bevölkerung sehr hoch ist, ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion in einem geschlossenen Raum z. B. von Fitnesscentern erhöht, vor allem an einem Ort, wo eine sportliche Aktivität stattfindet.

  • Sind Theater- oder Tanzveranstaltungen erlaubt?

Die Durchführung von Veranstaltungen ist grundsätzlich verboten. Zulässig sind nur Veranstaltungen professioneller Truppen oder Orchester ohne Publikum, beispielsweise für eine Live-Übertragung am Fernsehen.

ARBEIT

  • Werden spezielle Schutzmassnahmen für besonders gefährdete Personen eingeführt?

Grundsätzlich gelten die gleichen Schutzmassnahmen für alle Arbeitnehmenden. Bei besonders gefährdeten Personen sind den Schutzmassnahmen jedoch besondere Beachtung zu schenken und auf das Schutzbedürfnis dieser Personen abzustimmen (Homeoffice, Arbeit in abgetrennten Bereichen etc.). Die Arbeitgeber müssen die Schutzmassnahmen konsequent umsetzen und die kantonalen Arbeitsinspektorate müssen diese wie bisher kontrollieren.

veröffentlicht: 18. Dezember 2020 17:18
aktualisiert: 18. Dezember 2020 18:01
Quelle: BAG

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