Fragen und Antworten

Was muss ich tun, wenn ich geimpft und positiv bin?

19.12.2021, 17:30 Uhr
· Online seit 18.12.2021, 17:44 Uhr
Derzeit gibt es in der Schweiz vermehrt Impfdurchbrüche: Personen weisen ein positives Testresultat vor, obwohl sie doppelt geimpft sind. Was müssen Betroffene und Angehörige in diesem Fall tun? Eine Übersicht.
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Wie viele Impfdurchbrüche es in der Schweiz gibt, ist unklar. Sie tauchen nicht in den Statistiken des Bundesamts für Gesundheit auf. Die Meldepflicht für solche Fälle wurde Anfang Oktober aufgehoben, schreibt das BAG. Der Impfstatus werde nur noch bei Hospitalisierten und Todesfällen erfasst. Die Zahl der Personen, die trotz Impfung wegen einer Covid-Erkrankung ins Spital mussten, lag jüngst bei rund 30 Prozent, die der Ungeimpften bei rund 60 Prozent.

Viele der geimpften Personen, die einen Impfdurchbruch erleben, haben dem Vernehmen nach aber milde Verläufe. Oft sind Fieber, Husten, Kopf- und Halsschmerzen die Symptome. Da sich vermutlich viele Geimpfte aufgrund ihres Status noch nicht gross Gedanken gemacht haben, was sie tun müssen, wenn sie an Corona erkranken, gibt es hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ich bin geimpft, habe aber Symptome, soll ich mich testen lassen?

Das BAG empfiehlt, dass sich Personen bei Krankheitssymptomen des Coronavirus wie Kopfschmerzen, Fieber, Husten, Halsschmerzen, Brustschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder Schnupfen und Hautausschlägen testen lassen.

Ein Schnelltest zu Hause ist positiv, was muss ich jetzt tun?

Wenn ein Schnelltest mit oder ohne Symptome zu Hause positiv ist, dann liegt der Verdacht einer Covid-Erkrankung vor. In diesem Fall ist ein PCR-Test nötig. Dieser kann im Spital, in einer Arztpraxis, einer Apotheke oder einem Testcenter gemacht werden, je nachdem wie die kantonalen Bestimmungen dazu sind.

Ich habe keine Symptome muss ich den PCR-Test selbst bezahlen?

Der Bund übernimmt in diesen Fällen die Kosten eines PCR-Tests:

  1. Sie lassen sich aufgrund von Symptomen testen.
  2. Sie haben eine Meldung der SwissCovid App erhalten.
  3. Sie hatten Kontakt zu einem bestätigten Fall.
  4. Sie haben eine Anweisung von einer kantonalen Stelle oder von einerÄrztin/einem Arzt erhalten, dass Sie sich testen lassen sollen.

Ab dem 18. Dezember 2021 übernimmt der Bund die Testkosten bei Antigenschnelltests (die 24 Stunden gültig sind) oder PCR-Pool-Tests, die häufig in Betrieben durchgeführt werden.

Was tue ich, wenn der PCR-Test positiv ist, obwohl ich geimpft bin?

Zuerst gilt: Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, muss die betroffene Person in Quarantäne bleiben. Ist der Test positiv, beginnt die zehntägige Isolation ab dem Tag der ersten Symptome. Das heisst, die Person muss zuhause bleiben und jeglichen Kontakt zu anderen Personen vermeiden. Wenn noch andere Personen im Haushalt wohnen, muss man getrennt von diesen Personen ein Zimmer einrichten.

Muss ich in jedem Fall bei einem positiven Test zehn Tage in Isolation, auch wenn ich geimpft bin?

Ja, die Isolation ist gemäss BAG mindestens zehn Tage. Wenn in den letzten 48 Stunden dieser zehn Tage keine Symptome mehr auftauchen, ist man ab dem elften Tag aus der Isolation entlassen. Beim Geruchs- oder Geschmackssinn sowie einem leichten Husten kann es länger dauern, wenn man nur noch diese Symptome hat, kann man ebenfalls die Isolation beenden.

Grundsätzlich werden positiv Getestete durch die kantonalen Behörden über das weitere Vorgehen informiert. Es ist aber gemäss BAG gut möglich, dass die kantonalen Stellen aufgrund der starken Auslastung die Betroffenen nicht zeitnah kontaktieren können. Das BAG fordert deshalb Betroffene auf, sich selbstständig in Isolation zu begeben und die engen Kontaktpersonen zu informieren.

Ab wann muss ich in Isolation, wenn ich keine Symptome habe, der PCR-Test aber positiv war?

Sind keine Symptome vorhanden, der Test war aber positiv, beginnt die Isolation am Tag des Testes. Das heisst, die Person kann die Isolation zehn Tage nach dem positiven Test wieder verlassen.

Ich hatte engen Kontakt mit einer Person, die nun positiv getestet wurde. Ich bin geimpft, muss ich dennoch in Quarantäne?

Wer vollständig geimpft ist und engen Kontakt hatte mit einer Person, die positiv auf Corona getestet wurde, muss nicht in Quarantäne und die Behörden von sich aus auch nicht darüber informieren. Die Impfung darf aber nicht mehr als 12 Monate zurückliegen. Die kantonalen Behörden können im Rahmen des Contact Tracings eine Impfbestätigung verlangen. Auch Genesene oder Personen, die einen positiven Antikörpertest vorweisen können, müssen nicht in Quarantäne. Der Antikörpertest darf nicht älter als 90 Tage sein, die Coronaerkrankung bei Genesenen darf höchstens 12 Monate zurückliegen. Dennoch gilt auch hier: Wer Symptome hat, soll sich testen lassen und zuhause bleiben.

Ich bin nicht geimpft und hatte engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person. Was muss ich tun?

Wer engen Kontakt mit einer positiven Person hatte, muss zehn Tage in Quarantäne. Der Kontakt war eng, wenn man zu einer anderen Person über längere Zeit ungenügend Abstand hatte und kein Schutz vorhanden war. «Längere Zeit» heisst zusammengezählt mehr als 15 Minuten pro Tag (kumulativ). «Ungenügend Abstand» heisst weniger als 1,5 Meter Abstand.

Eine Person mit Corona ist grundsätzlich zwei Tage vor Symptombeginn und bis zu zehn Tagen danach ansteckend. Wenn die Kontaktpersonen nach diesen zehn Tagen Quarantäne keine Symptome zeigt, kann die Quarantäne beendet werden.

Die Quarantäne kann ab dem 7. Tag für enge Kontaktpersonen vorzeitig verkürzt werden. Dazu muss ein negatives PCR- oder Antigen-Schnelltest-Resultat vorliegen. Dieser Test ist gratis. Das Resultat muss der kantonalen Stelle vorgelegt werden, die die Zustimmung für die Verkürzung der Quarantäne gibt. War der Kontakt zu einer corona-positiven Person nicht eng, gilt es auf Symptome zu achten und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Eine Quarantäne ist aber nicht nötig.

Diese Grafik des BAG zeigt, in welchem Fall eine Isolation oder Quarantäne ohne Symptome nötig ist.

(abl)

veröffentlicht: 18. Dezember 2021 17:44
aktualisiert: 19. Dezember 2021 17:30
Quelle: PilatusToday

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