Wer haftet bei Impfschäden?
Grundsätzlich gilt: Zu den schweren Folgeschäden zählen nicht die üblichen Nebenwirkungen wie Rötungen, Schwellungen, Verhärtungen an der Einstichstelle oder Kopfschmerzen, sondern länger – oder langandauernde Schädigungen mit schweren Folgen für die geimpfte Person. Tritt etwa eine vorübergehende oder bleibende Arbeitsunfähigkeit auf, ist dies ein schwerer Folgeschaden.
Bei der Haftung gelten folgende Grundsätze.
Der Hersteller haftet, wenn ...
... der Impfstoff fehlerhaft ist, weil er etwa einen Konstruktions- oder Fabrikationsfehler aufweist und bei korrekter Anwendung des Impfstoffs ein Schaden bei einer Person entsteht. Wenn die Fehlerhaftigkeit nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt, zu dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde, nicht erkannt werden konnte, besteht keine Haftung, heisst es seitens des BAG.
Die impfende Person haftet, wenn ...
... die Sorgfaltspflicht der impfenden Ärztin oder des impfenden Apothekers verletzt wurde. Wie bei anderen Impfungen auch, muss der Patient bei der Covid-19-Impfung über die Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt werden. Die Aufklärung umfasst sowohl häufig auftretende sowie seltene Risiken, sofern diese bekannt sind und schwere Folgen haben können. Zur Sorgfaltspflicht gehört ebenfalls die korrekte Verabreichung der Impfung.
Der Bund haftet, wenn ...
... wenn die Impfung behördlich empfohlen oder angeordnet wurde. Dann greift ein spezialgesetzliches Entschädigungssystem, die sogenannte Ausfallhaftung.
Haftet weder der Impfstoffhersteller noch die impfende Person und werden die Folgen von Impfschäden nicht oder nicht vollständig durch die Sozial- und Privatversicherungen übernommen, wird bei behördlich empfohlenen oder angeordneten Impfungen ein spezialgesetzliches Entschädigungssystem angewandt (sog. Ausfallhaftung). Der Bund leistet nach dem Epidemiengesetz bei Impfschäden nach Einzelfallprüfung eine Entschädigung oder Genugtuung (Letztere in der Höhe von höchstens 70'000 Franken.)
Keine Frage der Haftpflicht – sondern der Reputation
Die Pharmafirmen haben in kürzester Zeit ein Corona-Impfstoff entwickelt, was einen Haftungsausschluss bedinge, berichtete der «Tagesanzeiger». Das Risiko werde damit verstaatlicht und der Gewinn fliesse in die Kassen der Firmen, so die Zeitung weiter. Der Bundesrat wisse, dass die USA ihre Gesetze angepasst haben: Weitgehende Haftungsausschlüsse sind darin enthalten.
«Firmen würden in den USA vermutlich gar keinen Zulassungsantrag stellen, wenn sie nicht von der normalen Produkthaftpflicht entbunden wären», sagt Pharmaexperte Michael Nawrath zum «Tagesanzeiger». Der Pharmaberater Willy Oggler kann das verstehen, dass die Pharmariesen nicht haften wollen. Problematisch findet er: Moderna bekommt staatliche Hilfe im Milliardenbereich, um den Impfstoff zu entwickeln. Solche Firmen müssten dann auch Verantwortung übernehmen, so Oggler. Für Firmen wie Pfizer und Astra-Zeneca sei nicht nur die Haftpflicht ein Thema, man bezahle auch mit der Reputation, wenn Schäden auftreten.
(mao/kmu)