Sparmassnahmen

Wer im Ernstfall zu viel heizt, muss mit Strafen rechnen

· Online seit 06.09.2022, 08:58 Uhr
Fehlt im Winter das Gas, ist Sparen angesagt. Der Bundesrat hat dazu eine Verordnung vorbereitet, die Heiz-Sündern mit empfindlichen Strafen droht, bis hin zu Gefängnis. Klopft also bald die Heizpolizei an die Tür? Bundesrat und Kantone wollen mit Augenmass vorgehen. Kontrollen dürfte es trotzdem geben.
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Falls es im kommenden Winter zu einem Mangel an Gas kommt, will der Bundesrat eine entsprechende Sparverordnung in Kraft setzen. Dann ist Masshalten angesagt, was konkret heisst, dass in allen mit Gas beheizten Innenräumen nur noch auf 19 Grad gebracht werden dürfen. Warmwasser dürfte nur noch bis 60 Grad erwärmt werden. Heizstrahler oder Warmluftzelte wären verboten. Saunas und Schwimmbecken müssten kalt bleiben, wie der «Blick» schreibt.

Wer gegen diese Sparvorgaben verstösst, dem drohen empfindliche Strafen. Bei vorsätzlichem Handeln ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Selbst bei fahrlässigen Verstössen gegen die Massnahmen ist eine Strafe von bis zu 180 Tagessätzen denkbar.

Kommt bald die Heizpolizei vorbei?

Die Höhe dieser Strafen soll laut «Blick» von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Täterschaft abhängen. Wer den Thermostat also versehentlich mal falsch eingestellt hat, kommt glimpflicher davon als jemand, der sein Schwimmbecken absichtlich auf 25 Grad hochheizt. Noch heftiger dürften die Strafen für Unternehmen ausfallen, die ihre Gaskontingente absichtlich überziehen.

Eine Fahndung nach Energiesündern soll es aber trotz der Strafandrohungen nicht geben: «Wir sind kein Polizeistaat», sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin letzten Mittwoch an einer Medienkonferenz. Die Polizei gehe nicht bei jedem vorbei. Es könne aber punktuelle Kontrollen geben, so der Bundesrat

Kontrollen sind insbesondere dann nicht ausgeschlossen, wenn man von einem verärgerten Nachbarn angezeigt wird. Das bestätigt auch das Wirtschaftsdepartement des Bundes. Zumindest, wenn das Vergehen gemeldet und kontrolliert würde und in der Folge auch bewiesen werden könne.

Kantone wollen mit Augenmass umsetzen

Die Umsetzung der Gasverordnung stelle nicht nur den Bund, sondern auch die Kantone vor Herausforderungen. Der oberste Polizeidirektor Fredy Fässler habe schon im Vorfeld an den Bund appelliert, nur Massnahmen anzuordnen, die umsetzbar und vor allem auch kontrollierbar seien.

«Es gibt aber noch einige offene Fragen, die geklärt werden müssen», wird Fässler im Blick zitiert. So müsse genau abgegrenzt werden, welche Behörde oder Institution für welche Kontrollen zuständig sei. Dass die Polizei von Tür zu Tür schreitet, wolle Fässler nicht. «Wir wollen die Verordnung mit Augenmass umsetzen.»

(osc)

veröffentlicht: 6. September 2022 08:58
aktualisiert: 6. September 2022 08:58
Quelle: Today-Zentralredaktion

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