Wettbewerb

Wettbewerbshüter fordern Gesetz für Entschädigung von Kartellopfern

· Online seit 17.03.2020, 09:50 Uhr
Im vergangenen Jahr sind 150 Millionen Franken an Bussgeldern, die wegen Verstössen gegen das Kartellgesetz ausgesprochen wurden, in die Bundeskasse geflossen. Geschädigte gehen jedoch meist leer aus. Die Wettbewerbskommission will das ändern.
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Die Wettbewerbshüter des Bundes monieren, dass die Geschädigten heute trotz der Möglichkeit für Schadenersatz meist nicht entschädigt werden. Die bestehende gesetzliche Regelung funktioniere in dieser Beziehung nicht, schreibt die Wettbewerbskommission (Weko) in einer Mitteilung vom Dienstag. «Gesetzliche Anpassungen wären sinnvoll.»

Verstösse gegen das Kartellgesetz sind oft mit Bussen verbunden. Diese dienen der Abschöpfung von Kartellgewinnen und der präventiven Wirkung. Die Weko leistete nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr «Pionierarbeit, indem sie die Anreize zur Entschädigung von Kartellopfern erhöhte». Das reiche aber nicht.

Ein abgeschlossenes Verfahren pro Monat

Die Weko bezeichnet das abgelaufene Berichtsjahr als erfolgreich. Es sei eine grosse Anzahl Entscheide getroffen worden, rund ein Dutzend Verfahren seien abgeschlossen worden. Alle ihre Beschlüsse hätten vor Gerichten standgehalten. Das spreche für eine hohe Qualität der Verfahren und Entscheide.

Die Wettbewerbsbehörde konzentrierte sich den Angaben zufolge auf besonders schädliche Verhaltensweisen, insbesondere auf die Bekämpfung von horizontalen Kartellen.

Im Frühjahr büsste die Weko die Berner Beton- und Kieshersteller Kästli und Alluvia mit insgesamt rund 22 Millionen Franken wegen unerlaubter Preisabsprachen. Im Sommer sorgte eine Busse im Umfang von 90 Millionen Franken an die Grossbanken wegen eines Devisenkartells für Aufsehen.

veröffentlicht: 17. März 2020 09:50
aktualisiert: 17. März 2020 09:50
Quelle: sda

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