Wettbewerbshüter fordern Gesetz für Entschädigung von Kartellopfern
Die Wettbewerbshüter des Bundes monieren, dass die Geschädigten heute trotz der Möglichkeit für Schadenersatz meist nicht entschädigt werden. Die bestehende gesetzliche Regelung funktioniere in dieser Beziehung nicht, schreibt die Wettbewerbskommission (Weko) in einer Mitteilung vom Dienstag. «Gesetzliche Anpassungen wären sinnvoll.»
Verstösse gegen das Kartellgesetz sind oft mit Bussen verbunden. Diese dienen der Abschöpfung von Kartellgewinnen und der präventiven Wirkung. Die Weko leistete nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr «Pionierarbeit, indem sie die Anreize zur Entschädigung von Kartellopfern erhöhte». Das reiche aber nicht.
Ein abgeschlossenes Verfahren pro Monat
Die Weko bezeichnet das abgelaufene Berichtsjahr als erfolgreich. Es sei eine grosse Anzahl Entscheide getroffen worden, rund ein Dutzend Verfahren seien abgeschlossen worden. Alle ihre Beschlüsse hätten vor Gerichten standgehalten. Das spreche für eine hohe Qualität der Verfahren und Entscheide.
Die Wettbewerbsbehörde konzentrierte sich den Angaben zufolge auf besonders schädliche Verhaltensweisen, insbesondere auf die Bekämpfung von horizontalen Kartellen.
Im Frühjahr büsste die Weko die Berner Beton- und Kieshersteller Kästli und Alluvia mit insgesamt rund 22 Millionen Franken wegen unerlaubter Preisabsprachen. Im Sommer sorgte eine Busse im Umfang von 90 Millionen Franken an die Grossbanken wegen eines Devisenkartells für Aufsehen.