Zinsen für Mietwohnungen sinken

02.03.2020, 12:47 Uhr
· Online seit 02.03.2020, 12:22 Uhr
Grund dafür ist ein Rekordtief vom Referenzzinssatz
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Viele Mieterinnen und Mieter in der Schweiz haben ab morgen einen Anspruch auf eine Reduktion ihrer Mieten. Dies wegen dem Referenzzinssatz für Wohnungsmieten, welcher ein Rekordtief von 1,25 Prozent erreicht.

Vierteljährlich wird der Referenzzinssatz aus dem Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen berechnet. Laut dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) wird der Referenzzinssatz dann in Viertelprozenten publiziert. Aktuell liegt er bei 1,25 Prozent.

Für die Mietenden ergibt sich daraus einen Senkungsanspruch auf den monatlichen Mietzins von 2,91 Prozent, falls der Mietzins bei der letzten Referenzzinssatzsenkung angepasst wurde.

Kündigungsschutz für Senkungsbegehrte

Vereinzelt gewähren Vermieter die Senkung automatisch. In vielen Fällen müssen Mieter aber von sich aus aktiv werden. Mit einem Musterbrief vom Mieterinnen- und Mieterverband (MV) kann eine Senkung beantragt werden. Lehnt der Vermieter das Gesuch ab, kann man sich an eine Schlichtungsbehörde wenden. Der Vermieter darf in diesem Fall keine Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen, laut dem MV ist man in diesem Fall nämlich vor einer Kündigung geschützt.

Der Referenzzinssatz ist für die Mehrzahl der Wohnungen in der Schweiz massgebend. Nur für gewisse über staatliche Förderung finanzierte Liegenschaften und Genossenschaftswohnungen, deren Mietzinse einer staatlichen Kontrolle unterliegen, gilt das nicht.

veröffentlicht: 2. März 2020 12:22
aktualisiert: 2. März 2020 12:47

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