Zollverwaltung darf weitere Grenzübergänge selber schliessen
(dpo) Als Massnahme zur Bekämpfung des Coronavirus kann die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) die Schliessung von «untergeordneten kleinen terrestrischen Grenzübergängen» für den Personenverkehr selbständig anordnen. Die neue Verordnung trete ab Donnerstag in Kraft, teilte der Bundesrat mit.
Die Zollverwaltung muss die Schliessungen dem Departement für Justiz und Polizei, dem Department für Verkehr und Kommunikation sowie dem Aussendepartement mitteilen. Zudem muss die Liste der betroffenen Grenzübergänge auf der Website der Zollverwaltung veröffentlicht werden. Wer die Grenze trotzdem überquert, wird mit einer Busse bestraft. Derzeit ist die Einreise lediglich Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel und Grenzgängern mit einer Berufserlaubnis vorenthalten.