Corona-Pandemie

Zürich verlängert Maskenpflicht – Beizen und Clubs dürfen wieder 300 Gäste empfangen

24.09.2020, 10:27 Uhr
· Online seit 24.09.2020, 10:24 Uhr
Nach einem Monat zieht Zürich eine positive Bilanz seiner verschärften kantonalen Coronaregeln. Die Maskenpflicht beim Einkaufen bleibt. Im Ausgang werden die Regeln gelockert – im Sexgewerbe dafür verschärft.

Quelle: CH Media Video Unit / Kanton Zürich

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Einen Monat nach den kantonalen Verschärfungen der Coronamassnahmen zieht Zürich eine positive Zwischenbilanz. «Wir können zufrieden sein mit der Entwicklung der vergangenen Wochen», sagte Regierungspräsidentin Silvia Steiner am Donnerstag vor den Medien. «Wichtig ist nun, dass die Schutzmassnahmen auch weiterhin konsequent umgesetzt werden», appellierte Steiner. So habe die kantonale Pflicht zum Tragen von Masken in Läden, Einkaufszentren und Märkten offensichtlich gewirkt. Der Regierungsrat hat darum beschlossen, diese und weitere kantonale Massnahme bis Ende Oktober zu verlängern. Ansonsten wären sie Ende September ausgelaufen.

Leichte Lockerungen beschlossen

Zudem hat die Zürcher Regierung für Gastronomiebetriebe, Bars und Clubs ab Oktober leichte Lockerungen beschlossen. Neu dürfen diese wiederum insgesamt 300 Personen empfangen. Allerdings nur mit Masken. Die blosse Erfassung der Kontaktdaten genügt also nicht mehr. Für das Prostitutionsgewerbe sind die kantonalen Coronamassnahmen dagegen verschärft worden. Daten von Freiern müssen künftig erfasst und überprüft werden. Dies nachdem es in der Stadt Zürich zu Infektionen kam. Ein wirkungsvolles Contact Tracing ohne Daten sei unmöglich, argumentierte Steiner.

Wie Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli ausführte, haben sich die Neuansteckungen im Kanton Zürich in den letzten Wochen stabilisiert. Konkret seien am Stichtag diesen Montag durchschnittlich noch 58,4 Neuansteckungen gezählt worden. Das sei sogar leicht tiefer als im Durchschnitt der vergangenen Wochen. Wie Sicherheitsdirektor Mario Fehr informierte, gingen bislang elf Gesuche um Grossveranstaltungen ab dem 1. Oktober ein. Alle Gesuche von Sportvereinen seien bewilligt worden. Die Gesuche von Kulturveranstaltern seien noch in Bearbeitung. Diese sei aufwendiger, weil es – anders als im Sportbereich – vom Bund keine Vorgaben gibt. (sat)

veröffentlicht: 24. September 2020 10:24
aktualisiert: 24. September 2020 10:27
Quelle: PilatusToday

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