Ratgeber

Balkon- oder Gartenumbau: Was geht und was geht nicht?

3. Mai 2021, 20:05 Uhr
Wenn es im Frühling überall zu blühen beginnt, wächst die Lust, auch seinen Garten oder Balkon zu begrünen oder gar umzubauen. Doch was darf man als Mieter und wo sind die Grenzen?
Ob Mieter im Garten einen Teich anlegen dürfen, erklärt HEV-Jurist Thomas Oberle im Interview.
© Gettyimages

Mit dem Frühling kommt der Tatendrang: Möchten Sie ihren Garten mit einer Hecke verschönern? Das Rosenbeet des Hauseigentümers ersetzen durch ein Gemüsebeet? Oder gar einen Teich anlegen? Wer Mieter oder gar Stockwerkeigentümer ist, muss meistens mit dem Eigentümer Rücksprache nehmen, wenn er etwas verändern möchte, so Thomas Oberle, Jurist beim Schweizer Hauseigentümerverband HEV.

Im Video oben erfährst du, was erlaubt ist und was nicht.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 3. Mai 2021 20:05
aktualisiert: 3. Mai 2021 20:05