Ratgeber
Balkon- oder Gartenumbau: Was geht und was geht nicht?
· Online seit 03.05.2021, 20:05 Uhr
Mit dem Frühling kommt der Tatendrang: Möchten Sie ihren Garten mit einer Hecke verschönern? Das Rosenbeet des Hauseigentümers ersetzen durch ein Gemüsebeet? Oder gar einen Teich anlegen? Wer Mieter oder gar Stockwerkeigentümer ist, muss meistens mit dem Eigentümer Rücksprache nehmen, wenn er etwas verändern möchte, so Thomas Oberle, Jurist beim Schweizer Hauseigentümerverband HEV.
Im Video oben erfährst du, was erlaubt ist und was nicht.
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