Geldtipp

Das musst du bei der Auszahlung von Vorsorgeguthaben beachten

· Online seit 15.09.2021, 19:45 Uhr
Werden die Vorsorgegelder aus Pensionskasse oder der 3. Säule bei der Pensionierung ausgezahlt, erschrecken viele. Sie müssen dem Steueramt nämlich hohe Beträge abliefern. Ein Experte gibt Tipps.

Wer sein Vorsorgeguthaben in der Schweiz als Kapital bezieht, muss das Geld versteuern. Bezieht man hingegen die Rente, erhält man direkt bei der Pensionierung keine Rechnung vom Steueramt. Die bezogene Rente muss allerdings bis ans Lebensende jährlich als Einkommen versteuert werden – wie zuvor der Lohn.

Rente oder Kapitalbezug: Mit welcher Variante du besser fährst, erklärt dir Stefan Kälin, Hauptagent der Helvetia Einsiedeln, im Geld-Talk mit Martin Spieler.

(red.)

veröffentlicht: 15. September 2021 19:45
aktualisiert: 15. September 2021 19:45
Quelle: PilatusToday

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