Ratgeber

Das musst du bei einem Schaden in der Mietwohnung wissen

27.02.2023, 18:07 Uhr
· Online seit 27.02.2023, 18:00 Uhr
Ein Loch in der Wand im Kinderzimmer oder grosse Kratzer im neuen Parkettboden. Welche Schäden muss der Mieter übernehmen. Die Expertin klärt auf.

Die Freude ist gross, du ziehst in eine neue Mietwohnung und fühlst dich rundum wohl, aber schon nach einer Woche wird dieses Wohnvergnügen getrübt. Du merkst, es hat einen Sprung in der Badewanne. Dieser wurde bei der Wohnungsübernahme übersehen, was nun?

Gemäss Stéphanie Bartholdi, Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz, entscheidet hier der Abnahmetag über die Folgen. «Wurde bei der Übernahme ein Abnahmeprotokoll erstellt, wurde alles sorgfältig kontrolliert und der Schaden war zu dieser Zeit nicht ersichtlich und auch nicht im Protokoll erfasst, dann dürfte dieser Schaden nachträglich zugefügt worden sein. Somit geht dieser Schaden zulasten des neuen Mieters». Anders sieht es aus, wenn kein Abnahmeprotokoll erstellt wurde. «Dann kann es so weit gehen, dass es in eine Beweisfrage geht.» Bartholdi empfiehlt daher immer ein Protokoll zu führen und dies auch sauber und exakt zu kontrollieren.

Wie die Rechtslage bei Schäden an den Wänden und das Ersetzen von Abzugsfiltern aussieht, erfährst du im Video.

veröffentlicht: 27. Februar 2023 18:00
aktualisiert: 27. Februar 2023 18:07
Quelle: PilatusToday

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