Mietrecht: Diese Regeln gelten im Garten und auf dem Balkon
Quelle: tele1
Urban Gardening, also das Gärtnern auf kleinstem Raum, ist weiterhin im Trend. Die Vermieter sehen das aber nicht immer gerne und schränken dies in der Hausordnung ein. Wer seine Rasenfläche in ein Gemüsebeet umnutzen will, soll sich daher zuerst informieren, bevor er Schaufel und Spaten hervorholt. «Denn wenn ich in die Struktur des Gartens eingreife, ist das eine Veränderung, die der Vermieter zuerst absegnen muss», sagt Thomas Oberle, Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz. Ähnlich sieht es aus, wenn zur Verzierung Steinplatten oder Kieswege angelegt werden.
Auch auf dem Balkon ist nicht alles erlaubt
Etwas grösser ist der Handlungsspielraum der Mieter auf dem Balkon. Dort kann man Blumen und Pflanzen mehrheitlich so anbauen, wie man möchte. Beachtet werden muss dabei jedoch das Gewicht. Der Balkon darf nicht zu schwer beladen werden. Häufige Streitpunkte sind auch die Blumenkisten. Dabei geraten sich aber häufig die verschiedenen Mietparteien in die Haare und nicht Vermieter und Mieter.
Was gilt, wenn der Mieter noch einen Schritt weiter gehen will und einen Sonnenschutz montiert, erfährst du im Video oben.