«Ratgeber»

Planschbecken oder Pool: Was darf ich als Mieter?

30.06.2021, 09:48 Uhr
· Online seit 28.06.2021, 20:09 Uhr
Mit dem Sommer lockt die Abkühlung im Pool. Doch wer nun denkt, er darf in seinem Garten einfach einen Pool aus dem Baumarkt aufbauen, der irrt. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Thomas Oberle ist Jurist beim Hauseigentümerverband HEV. Er sagt: «Ein kleines Planschbecken für Kinder ist meistens kein Problem, das ist schwierig zu verbieten. Mit der Grösse des Pools steigt aber auch meist der Lärmpegel, weil sich mehr Leute draussen aufhalten und gegebenenfalls auch Alkohol konsumieren.»

Dies könnte zu Streit mit Nachbarn führen. Deshalb müsse man für einen grösseren Pool jeweils die Einwilligung des Vermieters einholen. Aber auch wenn dieser sein Okay gibt: Zu klären bleibt auch noch, woher das Wasser für den Pool kommt und wohin es Ende Saison abfliesst.

Noch mehr Punkte zu beachten gibt es bei einem Pool, der in den Boden eingelassen ist. «Möglich ist das meist nur für Einfamilienhausbesitzer», sagt Thomas Oberle vom HEV. Was man beim Pool-Kauf genau beachten sollte, erfährst du im Video oben.

(red.)

veröffentlicht: 28. Juni 2021 20:09
aktualisiert: 30. Juni 2021 09:48
Quelle: PilatusToday

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