Trampolin im Garten: Wer haftet bei einem Unfall? | PilatusToday
Ratgeber

Trampolin im Garten: Wer haftet bei einem Unfall?

Carmen Zettel, 11. September 2023, 15:15 Uhr
Auf dem Trampolin rauf und runter springen macht nicht nur Kindern grossen Spass, sondern teils auch Erwachsenen. Doch beim ausgelassenen Hüpfer ereignen sich immer wieder Unfälle. Was gilt im Haftungsfall? Die Expertin klärt auf.

Quelle: Pilatus Today / Janine Schaub

Wird ein Freizeittrampolin im Garten aufgebaut, ist es Sache des Eigentümers, dafür zu sorgen, dass das Spielgerät richtig aufgestellt, gewartet und unterhalten wird, sagt Séphanie Bartholdi, Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz HEV.

Bei der Haftungsfrage gelte es zu unterscheiden: «Bei einem Trampolin, das in den Boden eingelassen oder fest verankert wurde, gilt: Passiert ein Unfall, kann der Eigentümer für die Unfallfolgen haftbar gemacht werden. Dies, sofern das Trampolin fehlerhaft aufgestellt oder mangelhaft unterhalten wurde.»

Sei das Trampolin nicht fix montiert, entfällt laut der Expertin diese strenge Eigentümerhaftung. Das bedeutet gemäss Bartholdi aber nicht, dass der Eigentümer aus seiner Haftung entlassen wird. «Auch dann ist der Eigentümer in der Pflicht dafür zu schauen, dass jegliche Schutzmassnahmen getroffen werden.»

Wie sich dies auf die Haftungsfrage auswirkt, erfährst du in der neusten Ratgeber-Folge im Video oben.

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Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 11. September 2023 18:00
aktualisiert: 11. September 2023 18:00
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