Umzug an inoffiziellem Termin: Das musst du beachten
Quelle: tele1
Wer ausserhalb der offiziellen Kündigungstermine aus seiner Wohnung ausziehen möchte, der müsse sich als Mieter erst mal überlegen, ob er das kostenmässig verkraften kann. Denn: Allenfalls muss der Mieter die Miete noch bis zum nächsten offiziellen Termin bezahlen, so Thomas Oberle, Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz HEV.
Kündigen Mieter ihre Wohnung ausserhalb der offiziellen Kündigungstermine, und wollen die Miete zum nächsten Kündigungstermin nicht bezahlen, müssen sie einen Ersatzmieter stellen. Wichtig dabei: «Der Ersatzmieter muss zahlungsfähig und objektiv zumutbar sein.» Konkret heisst das, dass der Mieter nach objektiven Kriterien in die Mietliegenschaftsstruktur reinpassen und nicht die objektiven Kriterien des Vermieters entsprechen muss.
Der Vermieter hat aber trotzdem die Möglichkeit, einen Ersatzmieter abzulehnen. Was dann passiert, und wieviele Ersatzmieter du dem Vermieter präsentieren musst, erfährst du im Video oben.