Ratgeber

Wie weiter mit der Mietwohnung bei einem Todesfall?

13.02.2023, 20:07 Uhr
· Online seit 13.02.2023, 18:00 Uhr
Was gilt bei einem Todesfall in einer Mietwohnung? Wird die Wohnung automatisch gekündigt? Das musst du wissen.

Bei einem Todesfall müssen Angehörige plötzlich von einem Tag auf den anderen viele Entscheidungen treffen. Dazu gehört auch die Frage, wie es mit der Mietwohnung, in der die verstorbene Person gelebt hat, weiter geht. Klar ist: Der Mietvertrag läuft nicht automatisch im Todesfall aus.

Verbliebene erben Rechte und Pflichten des Mietvertrags

«Der Tod des Mieters hat per se keinen Einfluss auf den Mietvertrag. Dieser geht wie alle anderen Sachen, welche dem Verstorbenen gehört haben, in die Erbmasse». Damit erben die Hinterbliebenen gleichzeitig auch die Rechte und Pflichten des Mietvertrags. Dies wiederum heisst, dass die Erben die Wohnung gemeinsam künden müssen.

Darauf sollte man achten

Das Mietrecht gibt den Erben im Todesfall ein vorzeitiges Kündigungsrecht. Dies muss auf den nächsten gesetzlichen Kündigungstermin erfolgen. «Sind die Erben zerstritten und können sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen, laufen diese Gefahr, dass die vorgegebene Frist verpasst wird.» Dann hat man nur noch die Möglichkeit, ordentlich den Mietvertrag zu künden. Dies bedeutet gemäss Bartholdi, dass sich die Erben dann an die Kündigungsfristen des Mietvertrags halten müssen.

Was gilt, wenn gar keine Erben gefunden werden können, erfährst du im Video.

veröffentlicht: 13. Februar 2023 18:00
aktualisiert: 13. Februar 2023 20:07
Quelle: PilatusToday

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