Schwimmen

Bundesgericht anerkennt Rekurs von Sun

· Online seit 23.12.2020, 22:55 Uhr
Das Bundesgericht erkennt gemäss der WADA den Rekurs von Olympiasieger Sun Yang an. Es hebt das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS vom 20. Februar auf.
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Wie die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA mitgeteilt hat, werde sie Massnahmen ergreifen, «um ihren Fall erneut überzeugend darzulegen, wenn die Angelegenheit an den CAS zurückgeht». Eine vollständige Begründung des Bundesgerichts liege noch nicht vor, daher könnten keine weiteren Kommentare abgegeben werden.

Der 29-jährige Sun war Ende Februar vom CAS zu einer achtjährigen Sperre verurteilt worden, die das Karriereende des umstrittenen mehrmaligen Olympiasiegers und Weltmeisters bedeuten würde. Die Anwälte des Chinesen erhoben aber Einspruch beim Bundesgericht.

Sun hatte bereits nach dem CAS-Urteil «definitiv» eine Beschwerde angekündigt und behauptet: «Das ist unfair. Ich glaube fest an meine Unschuld.» In dem Fall ging es vor allem um eine mit einem Hammer zerstörte Dopingprobe Suns aus dem Herbst 2018. Das Umfeld des Athleten war direkt daran beteiligt. Der Weltverband FINA hatte dennoch zunächst auf eine Sperre verzichtet, worauf die WADA an den CAS gelangte.

veröffentlicht: 23. Dezember 2020 22:55
aktualisiert: 23. Dezember 2020 22:55
Quelle: sda

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