Fussball-Liga lehnt Darlehensverträge des Bundes ab
Die Swiss Football League (SFL) konnte Stellung zu den Vertragsentwürfe des Bundesamt für Sport (BASPO) nehmen. Daraufhin hat die SFL Anpassungen gemacht, die das BASPO jedoch ablehnte. Unter diesen Bedingungen könne die SFL den Darlehensvertrag nicht unterschreiben, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Vor allem drei Punkte entsprechen den Vorstellungen der SFL nicht. Zum einen ist es die Haftung der SFL für das gesamte Darlehen, zum einen die Höhe der geforderten Sicherheiten und als drittes die Verpflichtung der SFL zur jährlichen Bildung eines Sicherheitsfonds.
Bei der ausserordentlichen Generalversammlung der Swiss Football League haben 20 Klubvertreter entschieden, den vorliegenden Darlehensvertrag mit dem Bundesamt für Sport nicht zu unterzeichnen. Ausserdem fordern sie den Bundesrat auf, die gesetzliche Grundlage anzupassen.
Fünf Auswechslungen auch in nächster Saison möglich
Zudem haben die Klubvertreter an der Generalversammlung diverse Reglementsanpassungen beschlossen. Die coronabedingt eingeführte Regel pro Partie fünf Spieler auszuwechseln, gilt auch für die Saison 2020/2021. Auch wurde die Zuständigkeiten im Falle eines Meisterschaftsabbruchs geregelt. Einerseits kann die Meisterschaft durch einen Beschluss der Generalversammlung der SFL, andererseits auf behördliche Anordnung abgebrochen werden. Sind zu diesem Zeitpunkt bereits 18 Runden oder mehr gespielt worden, gilt das Klassement nach der letzten vollständigen Runde als Schlusstabelle.
Für den zukünftigen Spielbetrieb hat die SFL ein Schutzkonzept erarbeitet, damit das Stadion mindestens zu 50 Prozent besetzt werden kann. Massnahmen sind unter anderem eine generelle Maskenpflicht, keine Gästefans sowie keine Stehbereiche.