Filmförderung

Komitee will neue Investitionsregeln für Streamingdienste verankern

24.03.2022, 14:30 Uhr
· Online seit 24.03.2022, 14:29 Uhr
Streaminganbieter wie Netflix, Amazon oder Disney müssen künftig vier Prozent ihres Schweizer Umsatzes in Schweizer Filmproduktionen investieren. So sieht es geänderte Filmgesetz vor. Ein breit abgestütztes Komitee hat am Donnerstag für die Vorlage geworben.
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Das Parlament hatte in der Herbstsession 2021 die sogenannte «Lex Netflix» verabschiedet. Verschiedene Jungparteien ergriffen dagegen das Referendum. Am 15. Mai stimmt die Bevölkerung über die Vorlage ab.

Das überparteiliche Komitee «Ja zum Filmgesetz» unterstrich an seiner Medienkonferenz die bereits im Parlament mehrheitsfähigen Argumente für die neue Investitionspflicht. Vertreterinnen und Vertreter der SP, Mitte, EVP, FDP, GLP und Grünen warben die geänderten Regeln. Die Vorlage schaffe faire Marktbedingungen und stärke den Schweizer Film und KMU, lautete der Tenor.

Gleich lange Spiesse schaffen

Die Befürworter verwiesen auch aufs Ausland, wo eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste längst gängige Praxis ist. Mit dem neuen Filmgesetz zöge die Schweiz mit den Nachbarländern gleich und sorge damit für gleiche Chancen der Schweiz auf dem internationalen Filmmarkt, hiess es in einer Mitteilung.

Mit der neuen Investitionspflicht für Streamingdienste würden künftig mehr Schweizer Produktionen zu sehen sein, ist das Ja-Komitee weiter überzeugt. Das Angebot werde breiter und vielfältiger. Zudem könnten die Plattformen frei entscheiden, in welche Projekte das Geld in der Schweiz investiert werde.

Schweizer Film könnte von zusätzlichen 18 Millionen Franken profitieren

Heute fliessen all diese Einnahmen ins Ausland, wie die Befürworter der neuen Regeln kritisieren. Das sei unfair, weil die Schweizer Anbieterinnen im Fernsehmarkt längst zu Investitionen ins einheimische Filmschaffen verpflichtet sind.

Kulturminister Alain Berset geht davon aus, dass der Schweizer Film mit der neuen Vorlage von zusätzlichen rund 18 Millionen Franken pro Jahr profitieren könnte. Wollen die Streaminganbieter keine Investitionen tätigen, müssen sie als Alternative eine Ersatzabgabe an das Bundesamt für Kultur (BAK) bezahlen.

veröffentlicht: 24. März 2022 14:29
aktualisiert: 24. März 2022 14:30
Quelle: sda

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