Kriens will Schraube bei Billettsteuer anziehen
Künftig soll nicht mehr der Sitz des Vereins entscheidend sein, ob er die 2001 in Kriens wieder eingeführte Steuer entrichten muss oder nicht, sondern die Art des Anlasses, teilte die Stadt am Freitag mit. So sollen alle Veranstalter von Anlässen billettsteuerpflichtig sein, wenn diese mehr als 10'000 Franken an Ticketeinnahmen aufweisen für alle ihre Anlässe innerhalb eines Jahres.
Dazu werde die Steuerbefreiung auch dort aufgehoben, wo die auftretenden Akteure für die «Arbeitsleistungen» eine Entschädigung erhalten. Namentlich betroffen sein davon dürften laut dem Stadtrat Sportveranstaltungen im Profi- und Halbprofibereich des Fussballs und des Handballs sowie Veranstaltungen im Kulturbereich, etwa im Südpol und im Pilatussaal.
Veranstalter und Vereine sollen wie bisher regelmässig abrechnen. Sie erhalten für das Inkasso eine Provision von 5 Prozent des Gesamtbetrags. Kleinere, lokale oder nicht kommerziell ausgerichtete Veranstalter sollen weiterhin von der Billettsteuer befreit werden können.
Der Stadtrat unterbreitet diese Anpassungen dem Parlament für die Sitzung vom 9. Dezember in einer ersten Lesung.