Wer haftet?
Achtung vor fallenden Eiszapfen und Dachlawinen
19.01.2021, 15:40 Uhr
· Online seit 08.12.2020, 12:46 Uhr
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Wenn jemand vor der Haustüre auf dem Hosenboden landet, gilt es zuerst abzuklären, weshalb es zum Unfall gekommen ist. Falls der Abwart sich nicht ordnungsgemäss um den Eingangsbereich gekümmert hat, haftet er. «Dies ist schlussendlich immer eine Frage des Augenmasses», so Meier. Und zwar nicht nur von demjenigen, der zuständig ist für die Räumung, sondern auch von der Person, die die Situation antrifft und einschätzen muss, wie zusätzlich vorsichtig sie den Platz betreten muss. Falls sich herausstellen sollte, dass der Fussgänger sich zu unvorsichtig verhalten hat, käme seine Unfall- oder Haftpflichtversicherung zum Zug.
Wie die Rechtslage bei herunterfallenden Eiszapfen oder Schnee auf dem Dach aussieht, könnt ihr in der Ratgeber-Sendung von Tele 1 nachschauen:
Quelle: tele1
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