Wer haftet?

Achtung vor fallenden Eiszapfen und Dachlawinen

19.01.2021, 15:40 Uhr
· Online seit 08.12.2020, 12:46 Uhr
Das eisige Wetter bringt auch im Siedlungsgebiet Gefahren mit sich. Doch wer muss dafür schauen, dass kein Schnee und keine Eiszapfen vom Dach stürzen? Und wer haftet, wenn doch etwas passiert? Markus Meier vom Hauseigentümerverband klärt auf.
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Wenn jemand vor der Haustüre auf dem Hosenboden landet, gilt es zuerst abzuklären, weshalb es zum Unfall gekommen ist. Falls der Abwart sich nicht ordnungsgemäss um den Eingangsbereich gekümmert hat, haftet er. «Dies ist schlussendlich immer eine Frage des Augenmasses», so Meier. Und zwar nicht nur von demjenigen, der zuständig ist für die Räumung, sondern auch von der Person, die die Situation antrifft und einschätzen muss, wie zusätzlich vorsichtig sie den Platz betreten muss. Falls sich herausstellen sollte, dass der Fussgänger sich zu unvorsichtig verhalten hat, käme seine Unfall- oder Haftpflichtversicherung zum Zug.

Wie die Rechtslage bei herunterfallenden Eiszapfen oder Schnee auf dem Dach aussieht, könnt ihr in der Ratgeber-Sendung von Tele 1 nachschauen:

Quelle: tele1

veröffentlicht: 8. Dezember 2020 12:46
aktualisiert: 19. Januar 2021 15:40
Quelle: PilatusToday

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