FAQ

Testen, Quarantäne und Geimpft-Ausnahme? Hier wird dir geholfen

06.01.2022, 05:39 Uhr
· Online seit 05.01.2022, 12:22 Uhr
Omikron grassiert in der Schweiz, ausserdem ist Erkältungs-Saison und viele Menschen sind verunsichert: Was gilt nun? Ab wann muss ich mich testen lassen? Wie lange muss ich in die Quarantäne, wenn ich in einem anderen Kanton arbeite? Und bin ich als doppelt Geimpfter nicht von der Quarantäne befreit? Unser FAQ hilft.
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Wann und bei welchen Symptomen sollte man sich auf Corona testen lassen?

Testen solltest du dich unbedingt, falls du Symptome des Coronavirus oder die Anweisung einer zuständigen kantonalen Stelle erhalten hast, dass du dich testen musst. Gemäss Mario Büttler, Kantonsarzt von Obwalden, sind typische Symptome oft Halsschmerzen, Husten, Atemnot, Brustschmerzen, Fieber, Kopfweh und alle «gewöhnlichen» Grippesymptome. Sehr typisch für Corona ist ein plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, seltener sind Übelkeit, Erbrechen, Durchfall.

Diese Symptome können auch unterschiedlich stark sein, manchmal auch nur leicht. «Weil wir Menschen das Virus schon etwa zwei Tage vor Ausbruch von Symptomen verbreiten können, sollten wir bei solchen Symptomen sofort einen Test machen lassen», erklärt Büttler.

Dies auch wenn man genesen oder geboostert ist. «Auch wenn sie vollständig geimpft sind oder nur leichte Symptome haben, soll ein Test gemacht werden», betont Büttler.

Welchen Test sollte man bei Verdacht auf Corona verwenden?

Am zuverlässigsten ist gemäss dem Kantonsarzt der PCR-Test: «Bei Personen mit deutlichen Symptomen kann aber auch ein Antigenschnelltest genügen.» Wichtig sei, dass die Tests bei Personen mit Symptomen immer von einer Arztpraxis, Apotheke, Labor oder Testcenter durchgeführt werden. Denn:

Kann ich anschliessend weiterhin arbeiten gehen, wenn ich mich getestet habe?

Kurzantwort: Nein. Wenn ein PCR-Test gemacht wurde, muss man zu Hause isoliert das Resultat abwarten – das dauert in der Regel etwa 24 Stunden, aktuell auch etwas länger, da die Labore stark ausgelastet sind. «Wenn der Test negativ ausfällt, also das Virus nicht nachgewiesen wurde, dürfen sie arbeiten gehen, wenn sie 24 Stunden lang keine Symptome mehr haben», erklärt Büttler. Bei Unsicherheit sei gemäss Mario Büttler auch eine Arztkonsultation sinnvoll.

Wie lange muss ich in der Isolation oder Quarantäne bleiben?

Die Isolation und die Quarantäne sind zwei paar verschiedene Schuhe. Die Dauer der Isolation bei einer Erkrankung, also wenn man ein positives PCR-Test-Ergebnis erhält, beträgt zehn Tage. Diese darf weder unterbrochen noch verkürzt werden. «Eine Quarantäne gilt für diejenigen Personen, welche mit einer positiv auf Corona getesteten Person im selben Haushalt leben oder einen intimen Kontakt hatten», erklärt Büttler. In der Zentralschweiz dauert die Quarantäne aktuell sieben Tage – sie wurde vor Kurzem verkürzt. «Dann dürfen sie die Quarantäne ohne einen Test verlassen, wenn sie selbst symptomfrei geblieben sind.» Jedoch muss man bis zum zehnten Tag strikt eine Maske tragen.

Was ist, wenn jemand aus meiner Familie oder meinem Freundeskreis positiv getestet wurde und ich mit ihr Kontakt in den letzten Tagen hatte?

«Wenn dieser Kontakt nicht eng war, die Person also nicht im selben Haushalt lebt, werden sie nicht unter Quarantäne gestellt», erklärt Obwaldner Kantonsarzt Mario Büttler.

Trotzdem sollte man am vierten bis siebten Tag nach dem letzten Kontakt mit dieser infizierten Person sich testen lassen. Zudem sollte man während sieben Tagen nach diesem Kontakt eine Maske tragen, Kontakte so weit wie möglich einschränken, am Arbeitsplatz ungeschützten Kontakt vermeiden und zu Hause arbeiten. «Zudem sollte man einen Abstand von mehr als 1,5 Meter zum Umfeld einhalten, sowie generell öffentliche Orte meiden», führt Büttler weiter aus.

Was gilt nun in der Quarantäne? Wo und wie muss ich die Quarantäne ausharren?

Grundsätzlich muss man während der Quarantäne jeglichen Kontakt mit anderen Personen vermeiden. Ausgenommen sind Personen, die im gleichen Haushalt wohnen und ebenfalls in der Quarantäne sind. Kurz gesagt: Bleiben Sie zu Hause!

Gemäss dem FAQ des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sind vollständig Geimpfte zwölf Monate von der Quarantäne befreit. Ist das trotz neuer Omikron-Variante noch immer der Fall?

Dies ist auf Bundesebene tatsächlich noch immer der Fall, so Aurel Köpfli. «Jedoch wurde in der letzten Jahreswoche 2021 vom BAG eine Empfehlung an die Kantone ausgesprochen, dass man diese zwölf Monate anpassen soll – konkret auf vier Monate.» Dieser Empfehlung folgten alle Zentralschweizer Kantone sowie allgemein die meisten Kantone in der Schweiz. Die Gesundheitsdirektion Zug geht davon aus, dass das BAG diese Regelung demnächst anpassen wird.

Kantone haben also teils noch unterschiedliche Regelungen: Was gilt nun für mich, wenn ich beispielsweise in Luzern arbeite, in dem die Quarantäne-Zeit 7 Tage beträgt, aber in einem Kantone wohne, in dem die Quarantäne-Zeit 10 Tage beträgt?

«Es gilt immer die Regelung des jeweiligen Wohnkantons», erklärt Aurel Köpfli von der Gesundheitsdirektion Zug. In unserem Beispiel würde dies bedeuten, dass die Quarantäne zehn Tage dauert, auch wenn sie im Arbeitskanton Luzern bereits vorbei wäre.

(mja)

veröffentlicht: 5. Januar 2022 12:22
aktualisiert: 6. Januar 2022 05:39
Quelle: PilatusToday

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